t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikAuslandInternationale Politik

Gericht verurteilt Ungarn nach Tod eines Flüchtlings


Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Ungarn muss nach Tod eines Flüchtlings 40.000 Euro zahlen

Von dpa
02.02.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Flüchtling auf einem Boot: Für den Tod des Bruders macht das Gericht Ungarn verantwortlich.Vergrößern des Bildes
Ein Flüchtling auf einem Boot: Viele Schutzsuchende fliehen aus arabischen Staaten über das Mittelmeer nach Europa. (Quelle: IMAGO/Vincenzo Circosta/imago-images-bilder)

Ein Syrer flüchtet mit seinem Bruder und weiteren Menschen. In Ungarn werden sie von Grenzschützern brutal zurückgedrängt, sein Bruder überlebt das nicht. Nun kam es zu einem Urteil.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Ungarn im Zusammenhang mit dem Tod eines Flüchtlings verurteilt. Ungarn müsse knapp 40.000 Euro Schadenersatz zahlen, entschieden die Richterinnen und Richter in Straßburg am Donnerstag.

An den EGMR hatte sich ein Syrer gewandt, der 2016 zusammen mit seinem Bruder und anderen Flüchtlingen, darunter eine Familie mit drei Kindern, den Tisza-Fluss von Serbien nach Ungarn mit dem Boot überqueren wollte. Unterstützt wurden sie dabei von Schmugglern. Der Kläger gab an, dass ungarische Grenzschützer sie zurück nach Serbien drängen wollten.

Sie hätten Tränengas eingesetzt und Steine geschmissen, außerdem seien Polizeihunde losgelassen worden, als er versucht habe, ans Ufer zu gehen. Sein Bruder sei beim Versuch, an das serbische Ufer zurückzuschwimmen, ertrunken. Ungarn bestritt diese Darstellung.

5.600 Euro Verfahrenskosten

Der Mann machte eine Verletzung des Rechts auf Leben geltend und dass die Behörden den Fall nicht angemessen untersucht hätten. Der Gerichtshof gab ihm nun teilweise recht. Die Behörden seien ihrer Verpflichtung, das Leben des Mannes zu schützen, nicht ausreichend nachgekommen. Ungarn muss 34.000 Euro Schadenersatz zahlen und 5.600 Euro an Verfahrenskosten übernehmen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website