Harsche Worte der Regierung Ministeriums-Brief beunruhigt EU-Bürger in Großbritannien
EU-Bürgern in Großbritannien hat ein Brief des britischen Innenministeriums in diesen Tagen einen gewaltigen Schrecken eingejagt. Es schien, als müssten sie um ihre Rechte fürchten.
Das britische Innenministerium hat etliche rechtmäßig in Großbritannien lebende EU-Bürger per Post darüber benachrichtigt, dass ihre Rechte im Land gefährdet sein könnten. In dem Brief, aus dem die Organisation "the3million" auf Twitter zitierte, heißt es: "Sie werden nicht mehr in der Lage sein, zu arbeiten oder öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen", sollten sich die Angeschriebenen nicht auf den sogenannten (Pre-)Settlement-Status bewerben.
Dieser Brief ging allerdings an etliche Menschen, die diesen Status längst haben. Das Settlement-Programm soll Bürgern aus der EU, die schon vor dem finalen Brexit im Land gelebt haben, weitgehend gleiche Rechte zusichern wie vor dem EU-Austritt.
"Feindliches Einwanderungsregime"
"Was EU-Bürgern in Großbritannien passiert, passt nicht zu den freundlichen Bekundungen der britischen Regierung", sagte die Gründerin der Organisation, Maike Bohn, der Deutschen Presse-Agentur. Die angeschriebenen EU-Bürger bekämen, wenn sie sich nicht in ewig lange, begrenzt verfügbare telefonische Warteschlangen einreihten, "die volle Härte des feindlichen Einwanderungsregimes" zu spüren. Das Innenministerium müsse für sein mangelhaftes Datenmanagement und seine Art der Kommunikation Verantwortung übernehmen.
Die 41-jährige Europäerin Alice, die ihren vollständigen Namen und ihre Nationalität aus Angst vor Konsequenzen nicht öffentlich machen will, lebt seit elf Jahren in Großbritannien. Sie hat einen der Briefe erhalten, obwohl sie und ihre drei Kinder einen gültigen Aufenthaltsstatus haben. Als sie den Brief las, habe sie fast eine Panikattacke bekommen, sagte sie der dpa. "Es ist wirklich besorgniserregend. Ich habe einfach kein Gefühl der Sicherheit."
Das britische Innenministerium bestätigte den Versand der Briefe an Menschen, "die sich womöglich noch bewerben müssen". Empfänger mit gültigem Aufenthaltsrecht müssten sich aber nicht noch einmal bewerben, hieß es von einer Sprecherin. Sie sollten sich allerdings in Verbindung setzen, damit die Datenbank aktualisiert werden könne.
- Nachrichtenagentur dpa