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Schnapspralinen als Ausrede für Fahruntüchtigkeit? Gericht fällt Urteil


Betrunken von Pralinen?
Gericht fällt wichtiges Promille-Urteil

Von t-online, mab

19.11.2024 - 13:35 UhrLesedauer: 2 Min.
Schnapsidee: 1,32 Promille lassen sich nicht mit Pralinen erklären.Vergrößern des Bildes
Schnapsidee: 1,32 Promille lassen sich nicht mit Pralinen erklären. (Quelle: Peter Schatz)

Schnapspralinen können fahruntüchtig machen. Aber in welchen Mengen? Mit dieser Frage beschäftigte sich ein Gericht – und lieferte eine erstaunliche Antwort.

Kann man durch Schnapspralinen fahruntüchtig werden? Genau das behauptete ein Angeklagter in einem Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main. Glaubte ihm das Gericht?

Vom Wodka nichts bemerkt?

Rückblende auf den Januar 2024: In Hofheim am Taunus wird ein Mann mit 1,32 Promille am Steuer seines Autos erwischt. Er gibt an, nach einem Saunabesuch unterzuckert gewesen und auf einem Parkplatz eingeschlafen zu sein. Dort habe ihm ein Pärchen eine Tüte mit Pralinen gegeben, die angeblich mit Wodka gefüllt waren. Der Mann aß acht oder neun Stück, ohne den Alkoholgehalt zu bemerken. Kurz darauf fuhr er los – und wurde angehalten. Das ist zumindest seine Version des Vorfalls.

Zweifel an der Menge

Das Gericht hatte allerdings Zweifel an der Darstellung des Angeklagten. Ein Sachverständiger erklärte, dass der Mann mindestens 0,2 bis 0,3 Liter hochprozentigen Alkohol hätte trinken müssen, um auf 1,32 Promille zu kommen. Das entspräche etwa 132 Pralinen. Selbst wenn er nur zwölf gegessen hätte, hätte jede mehr als zwei Zentiliter Schnaps enthalten müssen – kaum vorstellbar.

Zudem stellte das Gericht infrage, ob es überhaupt solche Pralinen auf dem Markt gibt, die so viel Alkohol enthalten. Auch dass der Angeklagte den Alkoholgehalt einfach nicht bemerkt habe, erschien den Richtern als unglaubwürdig.

Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte den Angeklagten wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann kann noch Berufung einlegen.

Wann machen Schnapspralinen betrunken?

Der Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main zeigt: Schnapspralinen enthalten zwar Alkohol – aber um wirklich betrunken zu werden, müsste man schon eine ganze Menge davon essen. Der Alkoholgehalt variiert, liegt aber meist zwischen 3,5 und 5 Prozent.

Eine einzige Praline enthält etwa 0,66 Gramm Alkohol. Um eine spürbare Wirkung zu erzielen, müsste man eine ganze Packung – also 15 Pralinen – essen. Das würde bei einem 60 Kilogramm schweren Menschen zu einem Blutalkoholgehalt von etwa 0,28 Promille führen, vergleichbar mit einem kleinen Glas Bier. Statt Rausch wäre also eher Übelkeit die Folge.

Verwendete Quellen
  • ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de: Entscheidung des Monats: Fahruntüchtigkeit durch Schnaps-Pralinen?
  • antenne.de: Kann man von Schnapspralinen betrunken werden?
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