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EU-Kommission - Rechtsstaats-TÜV der EU: Mieses Zeugnis für Polen und Ungarn


EU-Kommission
Rechtsstaats-TÜV der EU: Mieses Zeugnis für Polen und Ungarn

Von dpa
Aktualisiert am 20.07.2021Lesedauer: 3 Min.
Katarina Barley leitet als Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments eine Sitzung.Vergrößern des Bildes
Katarina Barley leitet als Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments eine Sitzung. Barley fordert, dass EU-Gelder für Ungarn und Polen gesperrt werden. (Quelle: Michael Kappeler/dpa./dpa)
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Länder wie Ungarn und Polen müssen nach der Veröffentlichung eines neuen Prüfberichts der Europäischen Kommission Verfahren zur Kürzung von EU-Geldern befürchten.

In der am Dienstag vorgestellten Untersuchung zur Einhaltung rechtsstaatlicher Standards werden den beiden Staaten Defizite bei der Unabhängigkeit der Justiz und bei der Korruptionsbekämpfung attestiert.

Mit Blick auf Ungarn ist unter anderem von unzureichenden unabhängigen Kontrollmechanismen und einem mangelnden Vorgehen gegen Klientelismus und Vetternwirtschaft die Rede. Zu Polen heißt es, es gebe Risiken hinsichtlich der Wirksamkeit der Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene, einschließlich der Gefahr eines unzulässigen Einflusses auf die Strafverfolgung zu politischen Zwecken.

"In einer Reihe von Mitgliedstaaten gibt es Anlass zu ernster Besorgnis", kommentierte die zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Vera Jourova. Insbesondere sei dies in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz der Fall.

Relevant sind die Befunde, weil Staaten seit diesem Jahr bei bestimmten Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit EU-Gelder gekürzt werden können. Voraussetzung ist, dass wegen dieser Verstöße ein Missbrauch von Geldern aus dem Gemeinschaftshaushalt droht. In Ungarn und Polen könnte diese Voraussetzung nach dem Bericht erfüllt sein, weil eine unzureichende Korruptionsbekämpfung das Risiko birgt, dass EU-Gelder veruntreut werden.

Aus der EU-Kommission hieß es am Dienstag, dass es für die Einleitung von Verfahren für Mittelkürzungen eine gesonderte Untersuchung brauche. Der jetzt vorgelegte Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU könne aber eine Grundlage dafür sein. Nach früheren Angaben sollen die ersten Verfahren noch in diesem Herbst eingeleitet werden.

Für Ungarn und Polen könnte es um erhebliche Summen gehen. Aus dem regulären EU-Haushalt erhielt Polen zuletzt mehr als 12 Milliarden Euro pro Jahr. Zudem sind für das Land derzeit rund 23,9 Milliarden Euro an Corona-Hilfen einkalkuliert. Ungarn bekam zuletzt rund 6 Milliarden Euro pro Jahr aus den Haushalt und kann eigentlich mit rund 7,2 Milliarden Euro an Corona-Hilfen rechnen.

Europaabgeordnete forderten, auf Grundlage des Berichts nun schnell Schritte gegen Ungarn und Polen einzuleiten. "Wenn wir verhindern wollen, dass sich Ungarn und Polen weiter zu Autokratien entwickeln, muss die EU-Kommission die Auszahlung von EU-Geld an Warschau und Budapest unmittelbar stoppen", kommentierte der Grünen-Politiker Daniel Freund.

Die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Katarina Barley (SPD), äußerte sich ähnlich, mahnte allerdings Kürzungen mit Augenmaß an. "Wichtig dabei ist, dass diese Maßnahmen in erster Linie die Regierungen treffen und nicht die Bevölkerung", sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag).

Polen und Ungarn wehren sich derzeit bereits mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das neue EU-Instrument für Mittelkürzungen. Sie gehen davon aus, dass der sogenannte Konditionalitätsmechanismus nicht mit dem geltenden EU-Recht vereinbar ist. So dürfen aus polnischer Sicht für die Vergabe von Geld aus dem EU-Haushalt einzig "objektive und konkrete Bedingungen" gelten. Die EU habe keine Befugnis, den Begriff "Rechtsstaat" zu definieren, heißt es. Die Vorwürfe zu Defiziten in der Rechtsstaatlichkeit werden zudem kategorisch zurückgewiesen.

Im Gegensatz zu Ungarn und Polen muss die Bundesrepublik vorerst keinen Ärger wegen rechtsstaatlicher Defizite befürchten. "Das Justizsystem funktioniert weiterhin effizient", heißt es im Deutschland-Kapitel des sogenannten Rechtsstaats-TÜV. Verbesserungsbedarf wird lediglich in Bereichen wie Transparenz gesehen. So werden zum Beispiel rechtliche Lücken bei den Regeln zur Parteienfinanzierung und zu hohe Spendenobergrenzen kritisiert.

Der für Justiz zuständige EU-Kommissar Didier Reynders erklärte zur Vorlage des Prüfberichts, dass dieser im Idealfall positive Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit fördere, zumindest aber ehrliche und offene Gespräche anrege. Er selbst habe den Bericht aus dem vergangenen Jahr auch in 20 nationalen Parlamenten erörtert, sagte der Belgier.

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