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EU-Strafverfahren gegen Ungarn und Polen: Ursula von der Leyen will ans Geld


EU-Strafverfahren
Jetzt will von der Leyen Polen und Ungarn ans Geld gehen

Von dpa
Aktualisiert am 08.07.2021Lesedauer: 2 Min.
EU-Kommissionchefin Ursula von der Leyen: Seit vorigem Jahr kann die EU Mitgliedsstaaten bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit das Budget kürzen.Vergrößern des Bildes
EU-Kommissionchefin Ursula von der Leyen: Seit vorigem Jahr kann die EU Mitgliedsstaaten bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit das Budget kürzen. (Quelle: Christian Hartmann/Reuters-bilder)

Das EU-Parlament drängt schon lange auf ein Strafverfahren gegen Polen und Ungarn. Noch gibt es Hürden, aber im Herbst will Kommissionschefin von der Leyen ernst machen.

Die EU-Kommission will im Herbst die ersten Verfahren auf den Weg bringen, die zu einer Kürzung der EU-Mittel für Länder wie Ungarn und Polen führen könnten. Wenn sich herausstelle, dass Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigten oder ernsthaft zu beeinträchtigten drohten, müssten Maßnahmen ergriffen werden, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Europaparlament. Die Untersuchung von relevanten Fakten laufe bereits.

Zugleich machte von der Leyen deutlich, dass der Europäische Gerichtshof vor endgültigen Entscheidungen noch über einen von Polen und Ungarn eingelegten Einspruch gegen das im vergangenen Jahr geschaffene Sanktionsinstrument entscheiden muss. Das werde dann für jedermann Klarheit bringen, sagte sie.

EU-Parlament macht von der Leyen Druck

Das Europaparlament kritisiert seit Monaten, dass die EU-Kommission das neue Instrument zur Kürzung von EU-Mitteln bei Rechtsstaatsverstößen bislang nicht nutzt. Zuletzt hat es deswegen bereits ein Verfahren für eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission eingeleitet.

Mit dem Schritt soll die Behörde dazu gebracht werden, den sogenannten Konditionalitätsmechanismus unverzüglich anzuwenden. Er sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der Gelder droht.

Kritiker werfen sowohl der ungarischen als auch der polnischen Regierung vor, einen Einfluss auf die Justiz auszuüben, der nicht mit EU-Standards vereinbar ist. Sie sehen deswegen auch eine Gefahr für den EU-Haushalt, weil in der Regel nationale Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern zuständig sind. Polen und Ungarn weisen die Vorwürfe zurück.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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