Brexit-Abstimmung Der Tag der Entscheidung steht fest
Die britische Premierministerin versucht ihr Brexit-Abkommen zu Hause zu verkaufen. Die Chancen für eine Mehrheit sind gering – angeblich wird bereits im Geheimen an einem Plan B getüftelt.
Nach der Einigung auf das Brexit-Abkommen beim Sondergipfel in Brüssel kämpft die britische Premierministerin Theresa May um Unterstützung zu Hause. Wie die Regierung mitteilte, wird es am 11. Dezember im Parlament in London zur entscheidenden Abstimmung kommen. Dem solle eine mehrtägige Debatte vorausgehen.
Am Montagnachmittag warb May vor den Abgeordneten im Unterhaus für das Abkommen. "Das britische Volk will, dass wir vorankommen mit dem Deal", sagte sie. Ein besserer als der von ihr ausgehandelte sei nicht zu bekommen. "Ich denke, unser nationales Interesse ist klar." Die Regierungschefin wirkte bei dem Auftritt sichtlich nervös, verhaspelte sich mehrmals.
May kämpft mit heftigem Widerstand in den eigenen Reihen: Dutzende ihrer Tory-Kollegen sind gegen die Vereinbarung. Auch die nordirische Partei DUP, auf deren Stimmen Mays Minderheitsregierung angewiesen ist, will das Abkommen nicht unterstützen. Die DUP lehnt jegliche Sonderrolle Nordirlands ab.
Opposition erklärt die Verhandlungen für gescheitert
Auch die Opposition kündigte Widerstand an. Labour-Chef Jeremy Corbyn bezeichnete Mays Beharren auf dem Deal am Montag als "Akt nationaler Selbstverletzung". Die Verhandlungen seien gescheitert, seine Partei werde daher gegen den Deal stimmen. Hoffnung auf eine Mehrheit im Unterhaus habe May nur, wenn sie eine engere Anbindung an die EU suche, so Corbyn.
Eigentlich hatte die Regierung sich von der Zustimmung der 27 verbliebenen EU-Länder zum Brexit-Deal eine neue Dynamik im Parlament zugunsten des Abkommens erhofft. Doch das blieb aus. May war mit einem Sturm des Widerstands der Abgeordneten konfrontiert, die ihr "Kapitulation" gegenüber Brüssel und einen Ausverkauf der Interessen Großbritanniens vorwarfen.
Die Premierministerin sei inzwischen im Wahlkampfmodus wie vor einer Parlamentswahl, urteilen Beobachter. Bis zur Abstimmung hat May zahlreiche öffentliche Termine in allen Teilen des Landes, um für das Vertragswerk zu werben und um gleichzeitig den Druck auf das Unterhaus zu erhöhen. Einem Bericht des "Telegraph" zufolge erwägt sie sogar ein TV-Duell mit Labour-Chef Corbyn.
Kommt eine zweite Abstimmung?
May warnt seit Tagen vor "Spaltung und Unsicherheit", sollte das Abkommen im Unterhaus durchfallen. Dann drohe entweder ein ungeordneter Austritt mit drastischen Folgen für die Wirtschaft und andere Lebensbereiche oder gar überhaupt kein Brexit, so die Regierungschefin.
Medien spekulieren, die Regierung rechne aber insgeheim längst mit einer Niederlage. Deshalb werde bereits eine zweite Abstimmung geplant, bei der sich möglicherweise ausreichend Abgeordnete umstimmen ließen.
Helfen könnte dabei auch ein Absturz der Finanzmärkte, sollten die Parlamentarier zunächst den Daumen über das Abkommen senken, so die Spekulationen. Doch werden die Märkte überhaupt reagieren wie erhofft, wenn bereits eine zweite Abstimmung absehbar ist? Die Gefahr, dass noch in diesem Jahr politisches Chaos in London ausbricht, scheint jedenfalls nicht gebannt.
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Laut May und der EU soll es keine Nachverhandlungen geben
Sollte sich May mit ihrem Deal nicht durchsetzen können, werden sogar eine Neuwahl oder ein zweites Referendum für möglich gehalten. Auch die Möglichkeit, dass Großbritannien ohne Abkommen aus der EU hinausschlittert, wäre nicht ausgeschlossen.
Nachverhandlungen in Brüssel soll es laut May und der EU nicht geben. Dem Brexit-Beauftragten der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Elmar Brok, zufolge erhalten die Briten für weitere Verhandlungen "keine zweite Chance". Das sagte Brok dem ARD-"Morgenmagazin".
Ein Versuch, den Brexit gerichtlich zu stoppen, scheiterte am Montag zunächst vor dem EU-Gericht in Luxemburg. Britische Staatsbürger außerhalb Großbritanniens hatten gegen die Aufnahme der Brexit-Verhandlungen geklagt – sie sahen sich schon durch die Gespräche über den EU-Austritt in ihren Rechten verletzt. Doch das Gericht lehnte die Beschwerde als unzulässig ab.
- Nachrichtenagentur dpa