Das sind Ihre Rechte Promilletest: Darf ich das Pusten einfach verweigern?
Bei einer Verkehrskontrolle kann die Aufforderung zum Pusten kommen. Darf man den Alkoholtest einfach so ablehnen? Und welche Grenzwerte gelten überhaupt?
Wer sich weigert, in ein Atemalkoholtestgerät zu pusten, hat das Recht dazu - allerdings nicht ohne mögliche Konsequenzen. Die Verweigerung von Atemalkoholtests wie das Pusten in ein Atemalkoholtestgerät oder die Überprüfung der Pupillenreaktion mit einer Taschenlampe ist grundsätzlich erlaubt. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Polizei im Verdachtsfall eine Blutentnahme anordnen kann, der man sich nicht widersetzen darf, da dies eine Straftat darstellt.
Folgen einer Weigerung
Eine Blutentnahme bedeutet, dass Sie mit zur Polizeistation kommen und dort eine Blutprobe abgeben müssen. Das bedeutet in der Regel, dass man nicht sofort weiterfahren kann. Früher war dafür oft eine richterliche Anordnung erforderlich, was viel Zeit in Anspruch nahm und zu verfälschten Messergebnissen führen konnte. Das ist heutet nicht mehr notwendig.
Gut zu wissen
Auch Radler können zum Pusten aufgefordert werden. Welche Promillegrenze auf dem Fahrrad gilt, erfahren Sie hier.
Die rechtlichen Folgen eines Alkoholverstoßes
Vor Gericht gilt der Atemalkoholtest ab 0,5 Promille nicht mehr als zulässiges Beweismittel. Stattdessen wird in diesem Fall eine Blutprobe angeordnet. Ab 0,5 Promille gilt Fahren als Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille als Straftat. In diesem Fall geht das Gesetz von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Die Folgen von Alkoholverstößen reichen laut Bußgeldkatalog von Geldbußen bis zum Verlust der Fahrerlaubnis. Wann außerdem der Führerscheinentzug droht und was Autofahrer dann tun können, erfahren Sie hier.
Vergehen | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Gegen 0,5-Promille-Grenze verstoßen | |||
Beim 1. Mal | 2 | 500 Euro | 1 Monat |
Beim 2. Mal | 2 | 1.000 Euro | 3 Monate |
Beim 3. Mal | 2 | 1.500 Euro | 3 Monate |
Verkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet (ab 0,3 Promille) | 3 | Entzug des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | |
Mehr als 1,09 Promille | 3 | Entzug des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Auch auf dem Rad ist der Führerschein in Gefahr
Übrigens: Auch betrunkene Radfahrer riskieren ihren Führerschein: Ab 1,6 Promille kann auch ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Drei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von mindestens einem Nettomonatsgehalt sind sicher.
Aber schon ab 0,3 Promille drohen sehr unangenehme Konsequenzen. Denn dann kann die Promillefahrt zur Straftat werden, wenn es dabei zu Auffälligkeiten oder zu einem Unfall kam. Diese Regelungen gelten nicht nur für herkömmliche Fahrräder, sondern natürlich auch für E-Bikes und Pedelecs.
- Advocard
- bussgeldkatalog.de