Tipps vom ADAC Wer zahlt für Schäden durch Schlaglöcher?
Der Zustand der Verkehrsstraßen ist vielerorts katastrophal. Viele Straßen sind geprägt von großen Schlaglöchern. Nicht immer sieht man sie sofort oder kann ihnen aufgrund des Verkehrs ausweichen. Was ist, wenn das Auto beim Durchfahren kaputt geht?
Bei Autoschäden durch Schlaglöcher gibt es laut Allgemeinem Deutschen Automobil-Club (ADAC) kaum Aussicht auf Schadenersatz. "Ein Schadenersatzanspruch kann ganz entfallen oder gekürzt werden (Mithaftung), wenn die Schlaglöcher gut erkennbar waren, eine Warntafel vorhanden war oder die aufgrund der Gefahrenstelle angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eingehalten wurde", erklärt der ADAC auf seiner Homepage.
Es gibt Ausnahmen
Ein Kraftfahrer dürfe nicht generell davon ausgehen, dass der Fahrbahnbelag in Ordnung sei und keine Schäden aufweise. Dies gelte insbesondere für wenig befahrene Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung. Im Gegensatz hierzu dürfe der Kraftfahrer auf Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung, wie etwa Autobahnen, erwarten, dass keine erheblichen Vertiefungen bestehen, die zu Beschädigungen oder Unfällen führen können.
Im Schadensfall sei es wichtig, zeitnah Beweismittel zu sichern. Dazu gehöre, das Schlagloch, die betroffene Straße sowie das beschädigte Fahrzeug zu fotografieren, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu notieren sowie Namen und Anschriften möglicher Zeugen festzuhalten. Vorsorglich sollten Polizei und Kfz-Versicherung informiert werden. Schlaglochschäden am Auto oder Motorrad übernehme allerdings die Vollkaskoversicherung, wenn eine solche abgeschlossen wurde.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn