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Unschuldig im Autounfall: Vorsicht vor diesem Irrtum


Was Sie jetzt tun müssen
Ohne Schuld im Autounfall: Vorsicht vor diesem Irrtum

Von t-online, mab

Aktualisiert am 31.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Autounfall: Nach einem Verkehrsunfall sollten sich Geschädigte, die selbst keine Schuld trifft, lieber einen Anwalt nehmen, rät die Stiftung Warentest.Vergrößern des Bildes
Vorsicht nach einem Verkehrsunfall: Geschädigte sollten sich einen Anwalt nehmen. (Quelle: Benjamin Nolte/dpa)

Nach einem Autounfall reguliert die Versicherung den Schaden. Experten warnen vor einem teuren Fehler.

Ein Autounfall ist immer eine belastende Situation, insbesondere wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie eine faire Entschädigung erhalten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Suchen Sie anwaltliche Hilfe

Grundsätzlich gilt: Niemand hat ein größeres Interesse an einer gerechten Entschädigung als Sie selbst. Die Versicherung des Unfallgegners ist jedenfalls nicht Ihr Partner oder Helfer. Im Gegenteil: Oft kürzen Versicherungen bei der Schadenregulierung systematisch. Deshalb ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Ihre Interessen wirksam vertreten.

Finger weg von verlockendem Angebot

Vorsicht bei Angeboten der gegnerischen Versicherung, die Unfallabwicklung komplett zu übernehmen. Versicherungen verfolgen eigene Interessen und wollen Kosten minimieren. Ihre Gutachter sind darauf geschult, Schäden möglichst niedrig zu bewerten. Oft versuchen Versicherer, Sie schnell zu kontaktieren, um zu verhindern, dass Sie sich über Ihre Rechte informieren. Gehen Sie darauf nicht ein.

Übrigens: Wenn Sie unschuldig sind, können Sie sich auf Kosten des Unfallgegners einen Anwalt nehmen – auch bei Bagatellschäden. Bei einer Teilschuld müssen Sie jedoch einen Teil der Kosten selbst tragen.

Bleiben Sie aktiv bei der Schadensregulierung

Überlassen Sie die Schadensregulierung nicht einfach einer Werkstatt. Viele bieten zwar Komplettlösungen inklusive Mietwagen an, handeln dabei aber oft im eigenen Interesse.

Unabhängiges Gutachten einholen

Verlassen Sie sich nicht auf den Unfallgutachter der gegnerischen Versicherung. Suchen Sie sich stattdessen einen eigenen, unabhängigen Gutachter.

  • Bei Schäden ab 1.000 Euro (manche Gerichte setzen die Grenze bei 1.500 Euro) muss die Versicherung den Gutachter bezahlen.
  • Bei kleineren Schäden reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Alles sorgfältig dokumentieren

Halten Sie alle Schäden, Gespräche und Vereinbarungen schriftlich fest. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen. Je mehr Beweise Sie haben, desto besser können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.

Vorsicht bei Schuldeingeständnissen

Vermeiden Sie vorschnelle Schuldeingeständnisse am Unfallort. Schildern Sie den Unfallhergang sachlich und wertfrei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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