Das ist Ihr Recht Parkausweis im Winter verschneit – droht ein Bußgeld?
Vereiste Scheiben und Parkausweise: Droht ein Bußgeld, wenn Schnee oder Eis die Sicht auf den Parkschein verdeckt? Diese Regeln gelten.
Wenn im Winter die Autoscheiben vereisen, denken Autofahrer vor allem an die Sicht. Aber was ist mit den Parkausweisen? Müssen sie unter der Eisschicht hervorgeholt werden? Ein Blick auf die Vorschriften und die Realität zeigt: Die Situation ist entspannter als viele denken.
Die Vorschrift: "Gut sichtbar" ist Pflicht
Parkscheine, Parkscheiben und Bewohnerparkausweise müssen so im Fahrzeug ausgelegt werden, dass sie von außen "gut sichtbar" sind. Wird diese Lesbarkeit, droht ein Bußgeld – bis zu 30 Euro. Soweit die Theorie.
Keine Panik bei vereisten Scheiben
In der Praxis gibt es jedoch Entwarnung. Wer die Parkberechtigung korrekt und gut sichtbar anbringt, erfüllt seine Pflicht. Wird sie später durch Schnee oder Eis verdeckt, hat das keine Konsequenzen. Mit anderen Worten: Wer sein Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt hat, muss sich im Winter keine Sorgen machen.
Verkehrsschilder: Hier wird es ernst
Strenger ist die Regelung bei verdeckten Verkehrsschildern. Sie behalten auch unter einer Schneedecke ihre Gültigkeit. Ortskundige Fahrer sind verpflichtet, die Bedeutung der Schilder zu kennen, selbst wenn sie schwer erkennbar sind.
Versehentlich zu schnell gefahren?
Wer wegen eines zugeschneiten Tempolimits geblitzt wird, kann Einspruch einlegen. In diesem Fall ist jedoch der Nachweis des unlesbaren Schildes erforderlich. Der ADAC empfiehlt, Fotos zu machen und gegebenenfalls ein Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes einzuholen.
Bei auswärtigen Autofahrern kann es in Einzelfällen eine kulante Handhabung geben – doch darauf sollte niemand spekulieren. Denn die entscheidenden Verkehrszeichen sind so gestaltet, dass sie auch bei widrigen Wetterbedingungen gut sichtbar bleiben. Ein Stoppschild etwa bleibt auch unter einer dicken Eisschicht eindeutig.
Auch verschneite Parkverbotsschilder bleiben gültig. Hier setzt der Gesetzgeber voraus, dass Autofahrer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und das Schild zur Not mit der Hand vom Schnee befreien, um sich zu vergewissern, was darauf steht.
- Nachrichtenagentur dpa