Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Einfach abschleppen lassen? Falschparker auf Ihrem Stellplatz: Das können Sie tun
Ein fremdes Auto auf eigenem Parkplatz: Knöllchen gibt es dafür nicht, denn das Ordnungsamt ist nicht zuständig. Wie sieht's mit dem Abschleppservice aus?
Der eigene Stellplatz fürs Auto: ein wahrer Luxus, den man meist entsprechend teuer bezahlt hat. Dafür gibt er das gute Gefühl, nicht ständig nach einem freien Parkplatz suchen zu müssen – bis plötzlich ein fremdes Fahrzeug darauf steht. Was kann man dann tun?
Polizei und Ordnungsamt jedenfalls werden Ihnen nicht helfen – denn sie greifen nur bei Parksünden im öffentlichen Verkehrsraum ein.
Fremdparker können Sie abschleppen lassen
Als Inhaber des Hausrechts (also als Eigentümer oder Mieter des Stellplatzes) können Sie aber ein fremdes Auto abschleppen lassen. Denn auch wenn es nicht den öffentlichen Verkehrsraum betrifft, handelt der Falschparker natürlich widerrechtlich.
Juristen verweisen gerne auf Paragraf 858 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Darin heißt es unter anderem. "Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht)."
Allerdings gibt es beim Abschleppen einiges zu beachten:
- Sie haben eine Schadensminderungspflicht: Vor dem teuren Abschleppen müssen Sie versuchen, den Falschparker zu finden. Häufig genügt es, am Parkplatz zu warten. Wie lange, ist nicht geregelt – zehn Minuten dürften aber zu kurz sein.
- Wenn es beispielsweise in der Nähe ein beliebtes Geschäft oder Restaurant gibt, sollten Sie vor dem Abschleppen dort nachfragen.
- Informieren Sie die Polizei. Denn dort dürfte sich der Besitzer als Erstes melden, wenn sein Auto spurlos verschwunden ist.
Selbstjustiz? Auf keinen Fall!
Bedenken Sie: Wer das Abschleppunternehmen beauftragt, muss es auch bezahlen. Zunächst zumindest. Zwar können Sie sich das Geld vom Falschparker zurückholen. Mitunter müssen Sie dafür aber vor Gericht ziehen – und das ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Beispielsweise sollte das Gericht die Gesamtkosten als angemessen bewerten. Absurd hohe Fantasiegebühren so mancher Unternehmen haben keine Chance – auf denen blieben Sie sitzen.
Außerdem sollten Sie (etwa durch Fotos und Zeugen) beweisen können, dass das fremde Auto wirklich zur betreffenden Zeit auf Ihrem Stellplatz stand. Und am Stellplatz muss ersichtlich sein, dass er nur Ihnen zusteht, beispielsweise durch Nennung Ihres Kennzeichens.
Ganz wichtig: Auch wenn Ihnen danach zumute sein sollte – Selbstjustiz ist natürlich keine Lösung. Kommen Sie beispielsweise lieber nicht auf die Idee, dem Falschparker mit dem eigenen Auto den Weg zu verstellen. Denn das wäre Nötigung und kann Sie selbst vor Gericht bringen – oder ins Krankenhaus, wo bereits so mancher Parkplatzstreit hinführte.
- Bürgerliches Gesetzbuch
- ruv.de: "Unberechtigtes Parken auf Privatgrundstücken: Welche Maßnahmen sind rechtlich erlaubt?"
- anwalt-suchservice.de: "Ein fremdes Auto auf meinem Parkplatz – was kann ich tun?"