Wichtiges Urteil Ist Blinken im Wendehammer Pflicht?
Blinken ohne Grund ist verboten. Nicht blinken, wo es vorgeschrieben ist – auch ein Fehler. Was genau gilt an einer Kreuzung?
Auch beim Wenden in einem Wendehammer gilt die Blinkpflicht. Das entschied das Amtsgericht Mönchengladbach. Ein Fahrer, der ohne zu blinken wendete und dabei in einen Unfall verwickelt wurde, bekam nur die Hälfte seines Schadens ersetzt. (Az.: 5 S 49/16)
Gericht spricht halben Schadenersatz zu
Im betreffenden Urteil stellte das Amtsgericht Mönchengladbach klar, dass Autofahrer beim Wenden in einem Wendehammer den Blinker setzen müssen. In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer ohne zu blinken gewendet und war in einen Unfall verwickelt worden.
Fahrweise führte zu Missverständnis
Der Unfall ereignete sich, als der Autofahrer an einer Kreuzung abbremste, weit nach rechts fuhr und dann ohne zu blinken wendete. Die nachfolgende Autofahrerin fuhr auf, weil sie wegen des fehlenden Blinkers annahm, er wolle einparken.
Der Wendende verlangte Schadenersatz. Das Gericht entschied aber, dass er durch das fehlende Blinken seine besondere Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Der Schaden wurde daher hälftig geteilt.
Wendehammer – was ist das überhaupt?
Eine Wendeanlage am Ende einer Sackgasse ermöglicht das sichere Wenden von Fahrzeugen. Diese Einrichtung ist besonders wichtig, wenn angrenzende Gehwege oder Garagenflächen nicht zum Wenden genutzt werden können. Um die Funktionsfähigkeit der Wendeanlage zu gewährleisten, ist das Parken innerhalb der Wendeanlage streng verboten.
Sorgfaltspflicht gilt besonders beim Wenden
Das Gericht betonte, dass die Sorgfaltspflicht auch in einem Wendehammer gelte und der rückwärtige Verkehr stets im Auge behalten werden müsse. Das Unterlassen des Blinkens wurde als Verstoß gegen diese Pflicht gewertet.
- Nachrichtenagentur dpa