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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verkehrssicherheit Punkte in Flensburg: Wichtige Hinweise im Überblick
Mehr Übersicht, mehr Transparenz: Seit der Reform im Jahr 2014 werden Punkte in Flensburg anders verteilt. Wichtige Informationen zum neuen Fahreignungs-Bewertungssystem erhalten Sie hier.
1. Punkte in Flensburg: Zweck und Reform des Systems
Seit Mitte 2014 gibt es ein neues Punktesystem. Dieses Fahreignungs-Bewertungssystem genannte Modell hat das Ziel, mehr Transparenz und Einfachheit zu gewährleisten. Verkehrsteilnehmer sollen dazu angeleitet werden, ihr Fahrverhalten zu verbessern, wenn sie gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen haben.
2. Neues Punktesystem: Mehr Übersicht
Mit der Reform des Punktesystems hat das Verkehrsministerium auch die Anzahl der Punkte verringert. Während Verkehrsteilnehmer ehemals mehr als 18 Punkte in Flensburg auf dem Konto haben durften, sind es nach der Reform maximal acht. Der sogenannte Punktetacho unterscheidet zwischen vier Stufen mit verschiedenen Konsequenzen. Wenn acht Punkte erreicht sind, entzieht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dem Betreffenden die Fahrerlaubnis.
Dabei ist der Führerschein beim neuen System nicht schneller weg. Pro einzelnem Verstoß werden nur noch maximal drei Punkte anstelle von bisher sieben eingetragen. Die Skala der Maßnahmenstufen wurde entsprechend angepasst, jedoch nicht verschärft.
3. Drei Schweregrade bei Verstößen
Seit Mitte 2014 werden nur noch Vergehen mit Punkten geahndet, welche die Sicherheit im Verkehr direkt bedrohen. Die Einschätzung eines Verkehrs-Sicherheitsrisikos erfolgt beim neuen System anhand von drei Kategorien: Einen Punkt gibt es für schwere Verstöße, zum Beispiel wenn Autofahrer das Handy am Steuer nutzen. Zwei Punkte gibt es für sehr schwere Verstöße wie Trunkenheit oder eine überfahrene rote Ampel. Drei Punkte werden bei schweren Straftaten mit Führerscheinentzug vergeben, zum Beispiel bei Fahrerflucht.
Hier finden Sie eine Übersicht der Punktekategorien mit entsprechender Maßnahmenstufe. Die Stufen können mehrfach durchlaufen werden, wenn zwischenzeitlich Punkte getilgt wurden.
Anzahl Punkte | Maßnahmenstufe |
---|---|
1 - 3 | Noch keine Maßnahmenstufe. Bei bis zu drei Punkten erfolgt die Erfassung im Fahreignungsregister. |
4 - 5 | 1 Ermahnung und Information über das Erreichen der ersten Maßnahmenstufe. Der Abbau von Punkten durch den Besuch von Fahreignungsseminaren ist möglich. |
6 - 7 | 2 Verwarnung und Hinweis, dass bei Erreichen der nächsten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ein Abbau von Punkten ist nicht mehr möglich. |
8 | 3 Entzug der Fahrerlaubnis, wenn zuvor Ermahnung und Verwarnung ausgesprochen wurden. |
4. Vorsicht in der Probezeit
Wer seinen Führerschein erst kürzlich erworben hat und sich noch in der Probezeit befindet, muss beim Thema Punkte in Flensburg nach wie vor aufpassen. Mit einem Punkt geht auch eine Verlängerung der Probezeit einher. Auch steht dann ein Aufbauseminar an, für das die Teilnehmer selbst aufkommen müssen.
5. Punkteabbau über Fahreignungsseminare
Verkehrsteilnehmer, die Punkte abbauen möchten, haben hierzu Möglichkeiten – wenn auch in beschränktem Umfang. Sofern der Punktestand unter sechs liegt, kann durch den erfolgreichen Besuch eines kostenpflichtigen Fahreignungsseminars ein Punkt abgebaut werden. Dies ist allerdings nur alle fünf Jahre möglich.
6. Punkte in Flensburg kostenlos abfragen
Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) können Verkehrsteilnehmer ihre Punkte kostenlos abfragen. Am einfachsten geht das online über die Homepage des Amtes. Dort steht ein Formular zum Download bereit, das Sie für die Punkte-Auskunft ausdrucken, ausfüllen und per Brief an das KBA schicken.
7. Wann verjähren Punkte?
Auch beim Thema Verfall der Punkte in Flensburg haben sich nach der Reform 2014 Neuerungen ergeben. Einzelne Punkte aus schweren Verstößen verfallen nun erst nach zweieinhalb Jahren statt wie bisher nach zwei Jahren. Zwei Punkte aus einem sehr schweren Verstoß verfallen jetzt statt nach zwei erst nach fünf Jahren. Drei Punkte aus schweren Straftaten mit Führerscheinentzug verfallen nach wie vor nach zehn Jahren.
Die früher vorhandene Tilgungshemmung entfällt. Ein neuer Verstoß führt nicht mehr dazu, dass ein bereits eingetragener Verstoß länger gespeichert wird.