Manchmal ist es sogar verboten Wann genau muss man blinken?

Lieber einmal zu viel blinken als einmal zu wenig – das stimmt sicherlich, aber manchmal ist es ein teurer Fehler. Wann also muss man blinken? Und wann darf man nicht?
Das Blinken gehört zu den Grundregeln im Straßenverkehr. Es signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern Richtungsänderungen und hilft, Unfälle zu vermeiden. Doch in welchen Situationen muss geblinkt werden und wie lange sollte der Blinker eingeschaltet bleiben?
Wann muss man blinken?
Gesetzlich vorgeschrieben ist das Blinken beim Abbiegen, Spurwechsel, Anfahren vom Fahrbahnrand oder beim Ausweichen vor einem Hindernis. Auch beim Überholen und beim Wiedereinscheren muss geblinkt werden. Wer den Richtungspfeilen auf der Fahrbahn folgt, muss ebenfalls blinken.
Was gilt im Kreisverkehr?
Beim Einfahren in einen Kreisverkehr muss nicht geblinkt werden. Beim Verlassen des Kreisverkehrs muss dagegen geblinkt werden – unabhängig davon, ob sich andere Verkehrsteilnehmer in der Nähe befinden.
Abknickende Vorfahrt – muss man hier blinken?
Wer einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt, muss blinken, da er die Fahrtrichtung ändert. Wer dagegen geradeaus weiterfährt, darf nicht blinken.
Wie lange muss man blinken?
Die genaue Dauer des Blinkens ist gesetzlich nicht festgelegt. Beim Fahrstreifenwechsel sind in der Regel drei Blinkimpulse ausreichend. Viele moderne Fahrzeuge verfügen über Komfortblinker, die bei kurzem Antippen automatisch dreimal blinken.
Beim Verlassen der Autobahn empfiehlt es sich, länger zu blinken, um anderen Verkehrsteilnehmern deutlich zu signalisieren, dass nicht nur die Spur gewechselt, sondern auch die Autobahn verlassen wird.
Wichtig: Im Falle eines Unfalls kann vor Gericht geklärt werden, ob rechtzeitig und vorschriftsmäßig geblinkt wurde. Denn richtiges und rechtzeitiges Blinken trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit bei.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn