Manchmal ist es sogar verboten Wann genau muss man blinken?
Lieber einmal zu viel blinken als einmal zu wenig – das stimmt sicherlich, aber manchmal ist es ein teurer Fehler. Wann also muss man blinken? Und wann darf man nicht?
Beim Abbiegen wird natürlich geblinkt. Aber wann außerdem? Und wie lange eigentlich?
Wollen Autofahrer abbiegen, müssen sie stets den Blinker nutzen. Auch wenn man die Spur wechselt, vom Straßenrand anfährt, einem Hindernis ausweicht oder beim Überholvorgang aus- und wieder einschert, wird der Fahrtrichtungsanzeiger (das ist die offizielle Bezeichnung) angeschaltet. Und wer beim Abbiegen den Richtungspfeilen auf der Straße folgt, blinkt ebenfalls.
Blinkgebot beim Kreisverkehr
Wichtig: Selbst wenn kein anderer Verkehr zu sehen ist, muss das Blinkgebot beachtet werden. Und zum blinkpflichtigen Abbiegen zählt im Übrigen auch das Verlassen eines Kreisverkehrs. Verboten ist blinken dagegen beim Einfahren in einen Kreisverkehr.
Ähnlich verhält es sich mit der abknickenden Vorfahrt. Wer ihr folgt, muss blinken – er ändert ja seine Richtung. Wer allerdings geradeaus weiterfährt, darf den Blinker nicht setzen.
Blinken: Die Dauer ist nicht geregelt
Wie oft oder wie lange geblinkt werden muss, ist auch nicht genau geregelt. Meist genügt bei einem Spurwechsel aber drei Mal Blinken, um andere Verkehrsteilnehmer vor dem Ausscheren zu warnen. In vielen neueren Autos leuchten die so genannten Komfortblinker beim Antippen automatisch dreimal in Folge.
Besser länger blinken
Will man von der Autobahn abfahren, empfiehlt es sich aber durchaus, länger zu blinken, weil eben nicht nur die Spur gewechselt wird – sondern weil man signalisieren will, dass man die Autobahn verlässt.
Im Streitfall, etwa nach einem Unfall, entscheidet das Gericht nach Beurteilung des Unfallhergangs, ob der Fahrer den Blinker "rechtzeitig" aktiviert hat.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn