Ratgeber Wie ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung möglich?
Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung ist durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung beim Auto-Verkauf relativ problemlos möglich. Besonders beim Kauf eines Gebrauchtwagens müssen Sie auf diese Klausel achten. Zusätzlich kann durch diesen Punkt ein Eindruck gewonnen werden, wie seriös die Gegenseite wirklich ist.
Der Ausschluss der Sachmängelhaftung geht schnell und einfach
Um einen Ausschluss der Sachmängelhaftung zu erwirken, müssen Sie nichts weiter tun, als einen entsprechenden Absatz in den Kaufvertrag einzubauen. Wenn die Gegenseite anschließend mit ihrer Unterschrift Zustimmung signalisiert, ist der Ausschluss erfolgreich besiegelt. Allerdings sollten Sie daran denken, dass eine solche Vorgehensweise nur dann möglich ist, wenn es sich um ein Geschäft zwischen zwei Privatpersonen handelt. Gewerbliche Händler hingegen unterliegen deutlich strengeren Auflagen, für sie ist die Gewährleistung über eine gewisse Dauer vorgeschrieben.
Nicht alle Gebrauchtwagen halten ihr Versprechen
In einigen Fällen kann es passieren, dass die Vereinbarung bei einem Gebrauchtwagen für unwirksam erklärt wird. Wenn Ihnen als Käufer ein bekannter Mangel absichtlich verschwiegen wird, dann hilft dem Verkäufer auch eine Klausel zum Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht. In diesem Fall würde es sich um eine arglistige Täuschung handeln. Außerdem muss sich der Verkäufer zu jeder Zeit an die Beschaffenheitsvereinbarung halten. Übersetzt bedeutet dies, dass Sie auch jenes Material erhalten müssen, welches der Verkäufer zum Kauftermin angibt. Lassen Sie sich daher nicht von einer solchen Klausel abschrecken.