t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätRecht und Verkehr

Ohne Zulassungsplakette Auto fahren: In diesen Fällen ist es erlaubt


Sonderfälle
Ohne Plakette fahren erlaubt: Diese Sonderregelungen sollten Sie kennen

Von t-online, ccn

01.12.2024Lesedauer: 2 Min.
imago263319438Vergrößern des Bildes
Kennzeichen ohne Plakette: In einigen Fällen dürfen Sie damit fahren. (Quelle: Vladimir Wegener/imago-images-bilder)
News folgen

Unter bestimmten Umständen ist es erlaubt, ohne Zulassungsplakette Auto zu fahren. Was Sie dabei beachten sollten und wo Fallstricke lauern.

Auf ein Kennzeichen gehören in Deutschland – neben EU-Kennung, Ortskennung und Nummer – auch TÜV- und Zulassungsplakette. Parken ohne gültige Zulassung in der Öffentlichkeit führt dazu, dass Ihr Auto abgeschleppt wird – und fahren sollten Sie es in der Regel auch nicht. Doch es gibt Ausnahmen.

In diesen Fällen benötigen Sie keine Zulassungsplakette

  • Mit der Einführung der internetbasierten Zulassung von Autos (i-Kfz) dürfen Sie Ihr Auto nach erfolgter Online-Meldung auch ohne die Zulassungsplakette fahren, obwohl Sie noch nicht über die Fahrzeugdokumente verfügen (wie die Online-Zulassung funktioniert, erfahren Sie hier im Detail). Sie brauchen lediglich das neue Kennzeichen und einen vorläufigen Zulassungsnachweis, den Sie als Ausdruck unbedingt mitführen müssen, sowie eine gültige Haftpflichtversicherung. Diese Regelung gilt bis zu zehn Tage nach der Online-Zulassung.

Ansonsten sind Fahrten ohne Zulassung nur dann erlaubt, wenn sie mit der Zulassung direkt zusammenhängen. Sprich: Wenn Sie Ihr Auto zur Anmeldung bringen oder auf der Rückfahrt von der Abmeldung sind, benötigen Sie keine gültige Zulassungsplakette auf dem Kennzeichen.

Auch erlaubt: Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU), um das Auto zulassen zu können (§ 10 Abs. 4 FZV). Die Fahrt in die Werkstatt ist in diesem Fall ebenso erlaubt. Wichtig: Ohne Nummernschilder, die Ihnen von der Zulassungsbehörde zugeteilt und erfasst worden sind, geht es nicht. Eine einfache Reservierung von Wunsch-Kennzeichen reicht dafür nicht aus, warnt "autobild.de".

Die Rechtsprechung hält noch einige Fallstricke parat: Alle Fahrten zur Zulassungsstelle oder zum TÜV dürfen nur auf direktem, kürzestem Weg geschehen. Sie sind nur innerhalb des Zulassungsbezirks und in direkt angrenzenden Bezirken erlaubt. Zwischenstopps und Umwege zu privaten Zwecken sind nicht gestattet. Entscheidend ist immer auch der Versicherungsschutz: Ihre Versicherung muss Ihnen eine eVB-Nummer für die Haftpflichtversicherung zugestellt haben.

Fahren ohne Zulassung: Diese Strafen drohen

Ohne Zulassung Auto zu fahren, ist strafbar. Der Grund: Sie sind ohne Versicherungsschutz unterwegs – denn eine Versicherung kann nur nach Zuteilung von Nummernschild und Fahrzeugschein erfolgen.

Wichtig

Es ist auch möglich, dass Sie fahren, ohne eine Zulassung zu besitzen, der Versicherungsschutz aber gegeben ist. Dies mildert den Tatbestand allerdings nicht und stellt keine Rechtfertigung der Inbetriebnahme ohne Zulassungsbescheinigung dar, schreibt "bußgeldkatalog.org".

Laut Bußgeldkatalog kann ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro verhängt werden. Weiterhin erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg. Hinzu kommen noch weitere Strafen: Das Strafmaß hängt davon ab, ob Sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Wird Ihnen Vorsatz nachgewiesen, droht im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Bei Fahrlässigkeit sind Geldstrafen in Höhe von bis zu 180 Tagessätzen möglich.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom