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Promille am Steuer: Glühwein gefährlicher als kalte alkoholische Getränke


Mit Glühwein am Steuer
Bereits diese Menge kann die Promillegrenze knacken

Von t-online, ccn

Aktualisiert am 18.12.2024 - 12:46 UhrLesedauer: 2 Min.
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Eine Tasse Glühwein macht doch nichts – oder etwa doch? Das sollten Sie als Autofahrer wissen. (Quelle: Frank Oppitz/imago)
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Alkohol am Steuer ist niemals eine gute Idee. Um das Thema Glühwein ranken sich zahlreiche Mythen – hier sind die Antworten auf wichtige Fragen.

Die Vorweihnachtszeit führt viele Menschen auf die festlich geschmückten Weihnachtsmärkte. Glühwein gehört dabei für viele dazu – und immer noch hält sich hartnäckig das Gerücht, dass eine Tasse dieses Getränks nicht ausreiche, um die Fahrerlaubnis zu gefährden. Doch das stimmt nicht. Was Sie über den Glühweingenuss wissen sollten.

Wie hoch ist der durchschnittliche Alkoholgehalt in einem Glas Glühwein?

Laut bild.de enthält ein typischer Becher (0,25 Liter) Glühwein zwischen 9 und 10 Volumenprozent Alkohol, was etwa 18 Gramm Reinalkohol entspricht.

Wie schnell wird ein Glühwein gefährlich für den Führerschein?

Nach Angaben des TÜV Thüringen kann bereits ein Becher Glühwein ausreichen, um bei einer Verkehrskontrolle Probleme zu bereiten. Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom TÜV Thüringen erklärt auf autobild.de: "Je nach Rezeptur und Alkoholgehalt kann die Blutalkoholkonzentration bei einem 80 Kilogramm schweren Mann schon nach dem Genuss von einem Becher Glühwein über die kritische Grenze von 0,3 Promille ansteigen." Bei einem Glühwein mit Schuss kann schon ein Wert von 0,5 Promille erreicht werden.

Verliert Glühwein durch Erhitzen an Alkohol?

Viele glauben fälschlicherweise, der Alkohol im Glühwein verdampfe durch das Erhitzen. Das trifft aber nicht zu. Alkohol beginnt erst ab 78 Grad Celsius, sich zu verflüchtigen, jedoch wird Glühwein meist nur auf etwa 70 Grad erhitzt.

Warum geht heiß getrunkener Alkohol schneller ins Blut?

Dr. Karin Müller vom TÜV Rheinland erklärt auf bild.de: "Heiß getrunkener Alkohol erweitert die Gefäße und regt Stoffwechsel und Kreislauf an. Deshalb geht der Alkohol schneller ins Blut über und führt schneller zu einer berauschenden Wirkung." Dies bedeutet auch, dass warme Getränke wie Glühwein rascher ihre Wirkung entfalten als kalte alkoholische Getränke. Dazu kommt der hohe Zuckergehalt im Glühwein: Er führt dazu, dass der Alkohol schneller in die Blutlaufbahn übergeht.

Was droht bei Überschreitung der Promillegrenze?

Bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille drohen Ersttätern ein Monat Fahrverbot, eine Geldstrafe von 500 Euro sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister. Wiederholungstäter müssen mit höheren Strafen rechnen: Beim zweiten Verstoß sind es 1.000 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot.

Gilt für Fahranfänger eine besondere Regelung?

Ja, Fahranfänger in der Probezeit unterliegen der Null-Promille-Regelung. Das bedeutet, dass selbst geringe Alkoholwerte unter 0,3 Promille sanktioniert werden können.

Kann auch der Beifahrer belangt werden?

Es besteht eine Sorgfaltspflicht für Beifahrer, sich vor Fahrtantritt zu vergewissern, dass der Fahrer nicht betrunken ist. Ansonsten könnte im Falle eines Unfalls eine Mitverantwortung entstehen.

Können Fußgänger ihren Führerschein verlieren?

Auch wenn Fußgänger keine spezifische Promillegrenze haben, können sie ihren Führerschein verlieren, wenn sie alkoholisiert den Verkehr gefährden oder ihre psychische Eignung zum Führen eines Fahrzeugs infrage gestellt wird.

Hilft vorheriges Essen?

Ein weitverbreiteter Mythos: Vorheriges Essen senkt den Blutalkoholgehalt. Dem ist nicht so – der Alkohol wirkt nur langsamer. Auch mit einer kurzen Pause können Sie den Alkohol nicht schneller abbauen.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
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