Aktueller Wert über 20 Jahre alt Diese Promillegrenze gilt für Autofahrer
Fahren fast im Vollrausch – früher war das erlaubt. Heute kann die Suff-Fahrt stattdessen sogar ins Gefängnis führen.
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Fast 100 Mal pro Tag: So oft knallt es auf Deutschlands Straßen nach einer Alkoholfahrt. Eine Horrorzahl – und doch lag sie noch vor einigen Jahrzehnten um ein Vielfaches höher. Das hat viele Gründe. Einer davon ist die Promillegrenze. Der aktuelle Wert (0,5 Promille, siehe unten) gilt seit mehr als 20 Jahren.
Etwas getrunken? Hier geht es zum Promillerechner!
Bis dahin war es ein zähes Ringen. Zwar wurde schon 1953 ein Grenzwert eingeführt – der lag aber bei 1,5 Promille. Ob die Straßen dadurch wirklich sicherer wurden, darf man bezweifeln. Denn für einen Durchschnittsmann bedeutete der Grenzwert: mehr als zwei Liter Bier oder fast einen Liter Wein.
Eine Frau erreicht den Wert nach gut drei großen Biergläsern oder fast einer Flasche Wein. Die Werte hängen von vielen Kriterien wie Körpergröße und Gewicht ab.
Entsprechend hoch waren die Zahlen der Unfallopfer: Fast 21.000 Menschen starben beispielsweise 1972 im Straßenverkehr – allein in Westdeutschland, bei viel weniger Verkehr als heute. Allerdings weiß man heute nicht, bei wie vielen dieser Unfälle Alkohol mit im Spiel war.
Erst 1973 wurde die Regelung (zwischenzeitlich 1,3 Promille) verschärft: Fortan galt ein 0,8-Promille-Grenzwert. Nach und nach traten weitere Regeln in Kraft, die Autos wurden sicherer. Das alles ließ die Opferzahlen sinken.
Weitere 25 Jahre lang blieb alles wie gehabt. Bis 1998 die noch heute gültige 0,5-Promille-Regel durchgesetzt wurde. Auch sie zeigte ihre Wirkung. Noch 1997 starben 1.447 Menschen bei fast 82.000 Alkoholunfällen. Im folgenden Jahr sank der Wert auf 1.114 Opfer und weiter auf 225 Tote im Jahr 2016. Trotzdem erfasst die Polizei immer noch Jahr für Jahr um die 35.000 Alkoholunfälle – ein Wert, der in der Zeit von Corona und den damit einhergehenden Beschränkungen zumindest zwischenzeitlich sank.
Welche Promillegrenze und welche Strafen gelten in Deutschland?
Ab 0,5 Promille ist das Autofahren eine Ordnungswidrigkeit, bei mehr als 1,1 Promille eine Straftat. Dann ist man laut Gesetz absolut fahruntüchtig. Der Bußgeldkatalog sieht verschiedene Konsequenzen von Geldstrafe und Flensburg-Punkten bis hin zum Verlust des Führerscheins vor. Die Alkoholfahrt kann aber auch ins Gefängnis führen. Ab einem Wert von 1,6 Promille steht außerdem obligatorisch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Wann außerdem der Führerscheinentzug droht und was Autofahrer dann tun können, erfahren Sie hier.
Beschreibung | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Verstoß gegen 0,5-Promille-Grenze | |||
Beim 1. Mal | 2 | 500 Euro | 1 Monat |
Beim 2. Mal | 2 | 1.000 Euro | 3 Monate |
Beim 3. Mal | 2 | 1.500 Euro | 3 Monate |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | |
Mehr als 1,09 Promille | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Verstoßen Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze, müssen Sie mit einem Punkt in Flensburg sowie einem Bußgeld von 250 Euro rechnen.
Unfall mit Alkohol: Zahlt die Versicherung?
Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut, handelt grob fahrlässig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt dann zwar den Unfallgegner, kann den Fahrer danach aber in Regress nehmen. Das bedeutet: Einen Teil der Schadenssumme verlangt sie vom Fahrer zurück (bis zu 5.000 Euro).
Ob die Vollkasko den Schaden am eigenen Auto übernimmt, hängt vom Alkoholspiegel ab:
- Bei einem Pegel ab 0,5 Promille darf sie die Leistung kürzen.
- Bei mindestens 1,1 Promille muss sie überhaupt nicht zahlen.
Welche Promillegrenzen gelten in Europa?
0,5 Promille – dieser Wert hat sich in Europa weitgehend durchgesetzt. Trotzdem gibt es einige Ausnahmen. Besonders rigoros sind Tschechien und Ungarn: Hier dürfen Autofahrer nur stocknüchtern, also mit 0,0 Promille, ans Steuer. Auch die Strafen sind in einigen Ländern strenger als in anderen. Ganz vorn liegen hier Dänemark und Schweden, wo Alkoholvergehen besonders scharf geahndet werden. Fahranfänger und Berufskraftfahrer sollten beachten, dass für sie in vielen Ländern besondere Regelungen gelten.
Land | Promillegrenze | Strafe |
Belgien | 0,5 | ab 180 Euro |
Dänemark | 0,5 | bis zu einem Monatsverdienst |
Finnland | 0,5 | ab 15 Tagessätzen |
Frankreich | 0,5 | ab 135 Euro |
Griechenland | 0,5 | 200 Euro |
Großbritannien, Schottland (Ausnahmeregelung) | 0,8 bzw. 0,5 | unbegrenzt |
Italien | 0,5 | ab 530 Euro |
Kroatien | 0,5 | ab 95 Euro |
Niederlande | 0,5 | ab 325 Euro |
Österreich | 0,5 | ab 300 Euro |
Polen | 0,2 | ab 145 Euro |
Portugal | 0,5 | ab 250 Euro |
Schweden | 0,2 | ab 40 Tagessätzen |
Schweiz | 0,5 | ab 520 Euro |
Spanien | 0,5 | ab 500 Euro |
Tschechien | 0,0 | ab 100 Euro |
Türkei | 0,5 | ab 215 Euro |
Ungarn | 0,0 | bis 970 Euro |
Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?
Für Fahranfänger gilt seit 2007: in der Probezeit (zwei Jahre) oder unter 21 Jahren null Promille! Auch wer am Steuer sein Geld verdient, etwa als Bus- oder Taxifahrer, muss absolut nüchtern sein.
Übrigens setzen auch betrunkene Fußgänger ihren Führerschein aufs Spiel. Ihnen kann der Führerschein entzogen werden, wenn von einer Alkoholabhängigkeit ausgegangen werden muss – wenn sie sich also auffällig verhalten.
Welche Promillegrenze gilt auf dem Fahrrad?
Das Limit fürs absolute Fahrverbot liegt hier mit 1,6 Promille zwar deutlich höher als beim Auto (0,5 Promille). Doch wer auffällig – etwa in Schlangenlinien – radelt oder einen Unfall verursacht, muss schon ab 0,3 Promille mit einer Geldstrafe und Punkten rechnen. Alle Details dazu erfahren Sie hier.
Wir kann ich meinen Promillewert berechnen?
Der Promillewert kann in zwei Schritten berechnet werden: Zunächst wird berechnet, welche Menge Alkohol getrunken wurde. Mit diesem Wert kann man dann den Blutalkoholgehalt (also die Promille) ermitteln.
So berechnet man die Alkoholmenge
Die Formel lautet: Menge in ml x (Vol.-% / 100) x 0,8 = Gramm reiner Alkohol.
Das folgende Rechenbeispiel ergibt den Alkoholgehalt einer kleinen Flasche Bier.
1 Flasche Bier (330 ml, 4,8 Vol.-%):
330 ml x (4,8 / 100) x 0,8 = 12,7 g Alkohol
So werden die Promille berechnet
Hier lautet die Formel: Blutalkoholgehalt = Alkoholmenge in Gramm (siehe oben) / (Körpergewicht in Kilogramm x Anteil Körperflüssigkeit).
Der Anteil von Körperflüssigkeit am Körpergewicht für Männer liegt bei etwa 68 Prozent und für Frauen bei etwa 55 Prozent.
Das folgende Rechenbeispiel ergibt den Promillegehalt für Mann und Frau nach drei kleinen Bier (je 0,3 l, ca. 4,8 Vol.-%) bei einem Gewicht von 70 Kilogramm.
Mann = (3 x 12 Gramm) / (70 Kilogramm x 0,68) = 0,75 Promille
Frau = (3 x 12 Gramm) / (70 Kilogramm x 0,55) = 0,93 Promille
Das ist aber nur eine Faustformel – und trotzdem ganz schön kompliziert. Wer es genauer wissen will, müsste noch mehr rechnen und viele Faktoren wie Geschlecht und Größe berücksichtigen. Auch die Promillerechner im Internet liefern nur ungenaue Werte.
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Statista
- ADAC
- Eigene Recherche