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Lkw-Führerschein verlängern ab 50 – das ist zu beachten


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Lkw-Führerschein verlängern ab 50 – das ist zu beachten

t-online, Jana Lippmann

02.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Führerscheine der C-Klasse berechtigt das Fahren von Lkw.Vergrößern des BildesFührerscheine der C-Klasse berechtigt das Fahren von Lkw. (Quelle: TomasSereda/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Unfälle mit Lkws enden oft tragisch. Lkw-Fahrer ab 50 Jahre müssen ihren Führerschein deshalb regelmäßig verlängern. Wir erklären die Details.

Für Lkw-Fahrer gelten strengere Regeln als für Pkw-Fahrer. Um sicherzustellen, dass alle Berufskraftfahrer ihrer Aufgabe gewachsen sind, müssen sie ihre Fahrtauglichkeit unter Beweis stellen und ihren Lkw-Führerschein alle fünf Jahre verlängern. Abhängig von der Führerscheinklasse ist diese regelmäßige Verlängerung entweder für die Altersgruppe ab 50 Jahren oder für alle Lkw-Fahrer vorgeschrieben. Wir erklären, was Sie dazu wissen müssen.

Voraussetzungen für die Verlängerung des Führerscheins

Um einen Lkw-Führerschein erwerben oder verlängern zu können, ist ein Nachweis vorzulegen, dass entsprechende Schulungen bzw. Weiterbildungen gemäß dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) absolviert worden sind. Zudem ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. Dazu gehören ein Anamnesegespräch, eine körperliche Untersuchung sowie ein Sehtest. Unter Umständen werden weitere Tests durchgeführt, wie ein Blutbild oder eine Urinkontrolle.

Bei den Führerscheinklassen C1 und C1E erfolgt eine solche Untersuchung nach dem Vollenden des 50. Lebensjahrs alle fünf Jahre. Bei den Klassen C und CE gilt dies unabhängig vom Alter bereits ab der Erstausstellung im Abstand von fünf Jahren.

Gibt es besondere Untersuchungen für Fahrer ab 50?

Ist ein Lkw-Fahrer 50 Jahre alt oder älter, muss er zusätzlich zur üblichen ärztlichen Untersuchung einen Funktions- und Leistungstest bestehen. Dieser Test überprüft die Belastbarkeit, die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, die Aufmerksamkeit sowie die Orientierung des Fahrers.

Übergangsregelungen für alte Führerscheinklassen

Sind Sie mit der alten Führerscheinklasse 2 unterwegs, sind keine regelmäßigen Führerscheinverlängerungen und damit keine ärztlichen Untersuchungen notwendig. Beim Vollenden des 50. Lebensjahrs sind Sie jedoch zum Umtausch Ihres Führerscheins in die Klasse CE verpflichtet. Nur mit diesem Führerschein dürfen Sie dann noch Lkw mit einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen fahren. Damit verbunden sind die regelmäßigen Führerscheinverlängerungen und die dafür notwendigen Eignungsnachweise.

Ähnliches gilt für die alte Klasse 3. Möchten Sie mit einem solchen Führerschein Fahrzeugkombinationen fahren, die mittlerweile in die Klasse CE fallen, brauchen Sie mit Vollenden des 50. Lebensjahrs einen Führerschein der Klasse CE, der mit regelmäßigen Untersuchungen für eine Verlängerung verbunden ist.

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