Vereinfachung geplant Das ändert sich für Autofahrer bei der "Grünen Karte"
Die Grüne Versicherungskarte gehört seit 75 Jahren ins Auslandsreisegepäck für Autofahrer – dabei ist sie gar nicht mehr grün. Ab 2025 gibt es eine Vereinfachung.
Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte eine Grüne Versicherungskarte dabei haben – und sie sollte auch noch gültig sein. Ein Blick in das Dokument schadet also nicht.
Dazu dient die Grüne Versicherungskarte
Mit dem Dokument können Autofahrer eindeutig ihren Versicherungsschutz für ihr Fahrzeug nachweisen. Die Karte bekommen Sie bei Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer, bei vielen Versicherungen ist der Antrag ganz problemlos online möglich. Gültig ist sie dann für zwei Jahre, wenn sich an Ihren Daten nichts ändert.
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt dank "Grüner Karte" in 48 Staaten: Neben europäischen Ländern wie Italien, Frankreich und Spanien gehören auch Island, Liechtenstein und Norwegen dazu – also alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraums.
Das steht auf der Grünen Versicherungskarte
Auf der "Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr" werden das Kennzeichen des Autos, die Gültigkeitsdauer der Karte, die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer des Fahrzeugs angegeben. Länder, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, werden mit einem durchgestrichenen Länderkürzel gekennzeichnet.
Bei anderen Ländern wie der Türkei kann es auf die individuellen Vertragsbedingungen ankommen. Ist das Länderkürzel auf der Grünen Karte durchgestrichen oder steht es dort gar nicht drauf, gilt der Versicherungsschutz dort nicht. Dann müssen Sie beim Grenzübertritt für das Fahrzeug eine sogenannte Grenzversicherung abschließen.
Dann brauchen Sie die Grüne Versicherungskarte nicht
Theoretisch muss man das Dokument nicht immer mitnehmen. In vielen Ländern, darunter auch in der Schweiz, Großbritannien und Montenegro, reicht das gültige Autokennzeichen automatisch als Versicherungsnachweis aus. Dennoch verlangen einige Länder bei der Einreise, dass man die internationale Versicherungskarte vorlegt, etwa Albanien, die Türkei oder die Ukraine.
Daher schadet es nicht, die Karte immer dabei zu haben, um im Schadensfall die Regulierung deutlich einfacher abzuwickeln.
Wofür kommt die Versicherung auf?
Wie auch in Deutschland zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Unfall im Ausland in der Regel für Schäden Dritter. Unfallopfer müssen sich nicht an den deutschen Versicherer wenden. Innerhalb des Grüne-Karte-Systems haben die Versicherer in jedem Mitgliedsland ein Büro. Dies reguliert den Unfall in der jeweiligen Landessprache und nach den im Land geltenden Regeln.
Hinzu kommt: Nationale Garantiefonds entschädigen Verkehrsopfer auch nach Unfällen mit unversicherten Fahrzeugen, bei Fahrerflucht mit schweren Personenschäden sowie in einigen Staaten wie Deutschland, sollte das Fahrzeug vorsätzlich als Waffe missbraucht worden sein.
Grüne Versicherungskarte ist nicht mehr grün
Die Grüne Versicherungskarte, die offiziell "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr" heißt, gibt es seit 75 Jahren. Seit 1965 wurde sie auf grünem Papier gedruckt und erhielt deshalb ihren Namen. Doch seit 2021 wird das Dokument nur noch auf weißem Papier ausgestellt – so können Kfz-Versicherer sie einfacher per Mail verschicken und Autofahrer zu Hause das Dokument selbst ausdrucken. Aktuell wird das Dokument im Ausland nur in Papierform als Nachweis akzeptiert.
Weitere große Änderung ab 2025
Ab 2025 soll die verpflichtende Papierform komplett verschwinden. Dann wird die Karte digital von den Kfz-Versicherungen versendet. Laut GDV soll es dann auch ausreichen, das Dokument als pdf-Datei auf seinem Smartphone dabeizuhaben – an der Bezeichnung als "Grüne Karte" ändert sich dennoch nichts.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- zurich.de: "Grüne Versicherungskarte"