Schon gewusst? Hier können Sie schneller ein Fahrverbot bekommen als gedacht
Immer wieder kommt es beim Abbiegen zu Kollisionen zwischen Autos und Fußgängern. Was viele Autofahrer nicht wissen: Ein Fahrverbot ist schneller möglich als gedacht.
Wer abbiegt, ohne dabei auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, muss danach womöglich selbst für eine Weile zu Fuß gehen – und das sogar, ohne dass es zu einem Unfall mit Verletzung kommt: Ein Fahrverbot kann bereits bei einer Gefährdung verhängt werden, zeigt ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG), über den der ADAC berichtet. (Az.: ObOWi 1169/23)
Im verhandelten Fall wollte ein Autofahrer an einer Ampelkreuzung rechts abbiegen. Auch die Fußgängerampel war grün. Der Mann übersah er eine Fußgängerin, die über die Straße ging. Es kam zum Unfall, die Frau erlitt Prellungen und Schürfwunden.
Es folgten ein Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein. Seiner Ansicht nach war er nur kurz unaufmerksam gewesen und die Frau hätte nur leichte Verletzungen zu beklagen. Ein Fahrverbot wäre in seinen Augen nur bei leichtfertigem, rücksichtslosem Verhalten angebracht gewesen.
Achtung, Vorfahrt
Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren, haben sie Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen. Deren Fahrer müssen auf Fußgängerinnen und Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und gegebenenfalls auch warten – auch wenn sie einen Kreisverkehr verlassen, schreibt der ADAC. Bei einem Verstoß mit Gefährdung drohen 140 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Schon eine Gefährdung reicht für ein Fahrverbot aus
Das sah das Gericht ganz anders. Bei einer Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Abbiegen mit Unfallfolgen werde immer ein Regelfahrverbot verhängt. Schon eine Gefährdung der Person reicht demnach dafür aus. Daher sei der Verweis auf die geringen Verletzungen nicht stichhaltig. Auch das Argument einer nur kurzen Unaufmerksamkeit hatte keinen Erfolg. Denn das sei laut Gericht in fast allen Fällen dieser Art so. Das Fahrverbot blieb bestehen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- adac.de: "Fußgänger im Straßenverkehr: Diese Regeln gelten"