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Hund im Auto transportieren: Gibt es eine Anschnallpflicht?


Achtung, hohe Bußgelder
Gilt die Gurtpflicht auch für Hunde?

Von t-online, mab

30.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Bellende Ladung: Der Hund darf nur gut gesichert mitfahren. Aber wie?Vergrößern des Bildes
Bellende Ladung: Der Hund darf nur gut gesichert mitfahren. Aber wie? (Quelle: IMAGO/xcavanimagesx)
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Wer im Auto mitfährt, braucht einen Gurt. Gilt das auch für einen Hund? Besitzern drohen bei Fehlern hohe Bußgelder.

Viele Besitzer nehmen ihren Hund regelmäßig mit ins Auto. Zwar gibt es keine direkte gesetzliche Anschnallpflicht für Hunde, doch kann das unsachgemäße Befördern des Hundes im Auto schnell zu einem Bußgeld führen. Aber wie macht man es richtig?

So fährt der Hund sicher mit

Viele Besitzer machen sich wenig Gedanken darüber, wie sie ihren Hund sicher im Auto verstauen können, sagt der ADAC. Dabei ist die Sicherheit des Hundes auch auf kurzen Strecken wichtig.

Rein rechtlich gesehen gilt der Hund als Ladung und darf weder Menschen noch das Fahrzeug und damit den Straßenverkehr gefährden. Kleinere Tiere können mit speziellen Gurten auf den Rücksitzen gesichert werden. Diese Gurte sind mit den normalen Sicherheitsgurten im Auto kompatibel. Außerdem gibt es für Hunde, ähnlich wie für Kinder, spezielle Sitze oder Körbe, in denen sie sicher und bequem mitfahren können. Für Hunde besteht jedoch keine direkte Anschnallpflicht.

Der ADAC weist darauf hin, dass vor allem kleine bis mittelgroße Hunde in speziellen Transportboxen hinter den Vordersitzen besonders sicher sind. Größere Hunde können ebenfalls sicher in Transportboxen reisen. Diese Box steht jedoch am besten im Kofferraum eines Kombis. Wichtig: Die Boxen sollten nicht zu groß sein und nicht frei im Kofferraum herumschleudern. Spezielle Kofferraumgitter können auch dazu beitragen, dass der Hund bei einem Unfall nicht durch das Fahrzeug geschleudert wird.

Fehler können teuer werden

Wer versäumt, sein Tier zu sichern, muss mit Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog rechnen. Wer sein Tier nicht ausreichend sichert, riskiert eine Strafe von 35 Euro. Wird durch die mangelhafte Sicherung zusätzlich der Straßenverkehr gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 60 Euro und es wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Bei Sachbeschädigung durch mangelnde Sicherung kann das Bußgeld sogar auf 75 Euro steigen, auch hier kommt ein weiterer Punkt in Flensburg hinzu. Hier finden Sie viele weitere Tipps zum Sichern Ihres Hundes.

Verwendete Quellen
  • adac.de: Hundetransport-Systeme im Vergleich
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