Bares Geld wert Bagatellgrenze: Diese Zahl muss jeder Autofahrer kennen
Kleiner Kratzer oder doch ein Fall für den Gutachter? Die Antwort liegt oft in der geheimnisvollen Bagatellgrenze. Was es damit auf sich hat und wie man nach einem Crash clever vorgeht.
Kurz zusammengefasst:
- Bagatellgrenze definiert, wann Versicherung Gutachten zahlt.
- Höhe variiert, Gerichte setzen unterschiedliche Werte fest.
- Bei Schaden über Grenze, Kosten für Gutachten erstattungsfähig.
Ein Autounfall ist immer ärgerlich, besonders wenn das Fahrzeug dabei beschädigt wird. Bei der Abwicklung mit der Versicherung spielt die sogenannte Bagatellgrenze eine wichtige Rolle. Hier erfahren Sie, was es damit auf sich hat und worauf Sie achten sollten.
Was ist die Bagatellgrenze?
Die Bagatellgrenze ist ein Richtwert für die Schadenhöhe, ab der die Kosten für ein Sachverständigengutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen. Schäden unterhalb dieser Grenze gelten als Bagatellschäden, für deren Bezifferung in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreicht.
Wie hoch ist die Bagatellgrenze?
Die genaue Höhe der Bagatellgrenze ist nicht einheitlich festgelegt und variiert von Gericht zu Gericht. Das Amtsgericht Braunschweig setzt die Grenze beispielsweise bei 700 Euro an, andere Gerichte hingegen bei 900 oder sogar 1.000 Euro. Diese Unterschiede machen es schwierig, pauschal zu sagen, ab wann ein Gutachten notwendig ist.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihr Auto nach einem Unfall kleinere Schäden wie Kratzer aufweist, sollten Sie zunächst eine Fachwerkstatt aufsuchen und einen Kostenvoranschlag einholen. Liegt der geschätzte Schaden deutlich über 700 Euro, kann es sinnvoll sein, ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben. Die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung übernehmen, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Fall vor dem Amtsgericht Braunschweig verdeutlicht die Bedeutung der Bagatellgrenze. Ein Autofahrer forderte nach einem Unfall Schadenersatz in Höhe von 1.090 Euro plus 200 Euro Wertminderung. Zusätzlich verlangte er 517 Euro für ein privat eingeholtes Sachverständigengutachten.
Die Versicherung weigerte sich zunächst, die Kosten für das Gutachten zu übernehmen, da es sich um einen Bagatellschaden handele. Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Autofahrers und setzte die Bagatellgrenze bei 700 Euro fest. Die Versicherung musste alle Kosten einschließlich des Gutachtens übernehmen.
Empfehlungen für Autofahrer
Nach einem Unfall sollten Sie den Schaden sorgfältig dokumentieren, indem Sie Fotos machen und einen Unfallbericht ausfüllen. Bei kleineren Schäden ist es ratsam, zunächst einen Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt einzuholen. Bei größeren Schäden oder Unsicherheiten sollte ein Sachverständigengutachten in Betracht gezogen werden. Im Zweifelsfall kann es helfen, sich rechtlich beraten zu lassen. Die Bagatellgrenze kann im Einzelfall entscheidend sein.
- Nachrichtenagentur dpa