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Abgesenkter Bordstein: Wann Autofahrern ein Bußgeld droht


Spezielle Regeln
Was Sie an abgesenkten Bordsteinen lassen sollten

Von t-online, ccn

Aktualisiert am 13.10.2024Lesedauer: 3 Min.
Sportlicher Look: Alufelgen sehen gefälliger aus als die Varianten aus Stahl. Parkt man aber zu nah am Bordstein, dann tragen sie schnell einen Kratzer davon.Vergrößern des Bildes
Riskant: Ist der Bordstein auffällig niedrig, könnte es sich um eine abgesenkte Bordsteinkante handeln. (Quelle: Daniel Schäfer/imago-images-bilder)

An abgesenkten Bordsteinkanten gelten spezielle Regeln. Wenn Sie die beachten, ersparen Sie sich eine Menge Ärger. Das müssen Sie wissen.

Abgesenkte Bordsteinkanten finden sich meist an einer Grundstückseinfahrt oder bilden den Übergang zwischen zwei aufeinandertreffenden Fahrbahnen an einer Kreuzung. Durch ihre geringere Höhe ist es für Autofahrer leichter darüberzufahren. Auch Fahrradfahrern, Kinderwagen und Menschen mit Rollstuhl sollen sie es einfacher machen, auf die Straße oder wieder zurück auf den Fuß- oder Radweg zu gelangen. Was viele nicht wissen: Hier droht viel Ärger, wenn Sie sich als Autofahrer falsch verhalten.

Parken

Weil abgesenkte Bordsteinkanten häufig Ein- und Ausfahrten markieren, dürfen Sie hier nicht parken – auch, wenn Ihnen das anliegende Grundstück gehört.

Neben einer Geldbuße von mindestens 10 Euro kann Ihr Auto in einem solchen Fall sogar abgeschleppt werden. Nicht nur, wenn Sie durch das Falschparken den Straßenverkehr in einer konkreten Situation gefährden. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts München (Az.: M 23 K 21.5650): In dem Fall hatte eine Frau ihr Auto auf der Höhe eines Friedhofes vor einem abgesenkten Bordstein geparkt. Dort markierte auch noch eine Zickzacklinie diesen Bereich. Allerdings lagen hier weder eine Einfahrt noch ein Zugang zum Friedhof.

Wo ist der Unterschied zwischen Parken und Halten?

Wenn Sie auf selbst gewähltem Grund (zum Beispiel, um Passagiere aus dem Auto zu lassen) Ihre Fahrt auf der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen unterbrechen, gilt das zunächst als Halten. Selbst wenn Sie Ihr Auto für weniger als drei Minuten verlassen und in Sichtweite bleiben, zählt das noch. Staus oder rote Ampeln werden als Warten gerechnet.

Beim Parken ist die Drei-Minuten-Regel entscheidend: Wenn Sie länger als drei Minuten halten und/oder sich über diese Zeitspanne hinaus von Ihrem Auto entfernen, spricht man vom Parken.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes müssen in einem solchen Fall zunächst den Halter oder die Halterin ermitteln und versuchen, ihn oder sie zu kontaktieren. Weil dies nicht zeitnah gelang, wurde das Auto abgeschleppt, die Frau bekam eine Rechnung über 340 Euro. Sie klagte und argumentierte, das Abschleppen sei unverhältnismäßig gewesen. Denn sie hätte weder andere Verkehrsteilnehmer behindert noch wären Park- oder Halteverbotsschilder vorhanden gewesen.

Ohne Erfolg. Das Gericht wies die Klage ab. In dessen Augen hatte die Frau klar gegen das Parkverbot vor einem abgesenkten Bordstein verstoßen. Demnach kommt es nicht auf eine konkrete Gefährdung oder Behinderung anderer an, sondern auch darauf, dass andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer die Straße möglicherweise nicht betreten konnten.

Die Frage nach der Länge

Überschreitet die Länge des abgesenkten Bordsteins die Länge eines Pkw oder verläuft er über eine längere Strecke auf abgesenktem Niveau, ist die Straßenverkehrsordnung nicht klar geregelt und Sie dürfen theoretisch dort parken. Auch, ob bereits die beginnende Absenkung oder ausschließlich die abgesenkte Fläche zählt, ist nicht klar definiert. Da die Gerichte unterschiedlich urteilen, sollten Sie an abgesenkten Bordsteinkanten am besten gar nicht parken – es sei denn, es wird ausdrücklich erlaubt.

Vorfahrt einfordern

Wenn Sie über einen abgesenkten Bordstein auf eine Straße fahren, müssen Sie warten und den anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewähren. Rechts vor links gilt hier nicht. Andersherum bedeutet dies, dass Sie als Autofahrer auf der Straße keine Vorfahrt gewähren müssen, wenn jemand aus einer Ausfahrt oder einem Weg mit abgesenktem Bordstein fährt.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: "Wer […] über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist […] Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. […]" (§ 10 StVO)

Die Regel betrifft übrigens auch Tempo-30-Zonen. Einzige Ausnahme: Es ist eine klar sichtbare Kante ebenerdig eingelassen. Dann gilt rechts vor links. Wer bei einem abgesenkten Bordstein grundsätzlich besondere Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nimmt, ist in der Regel auf der sicheren Seite.

Abgesenkter Bordstein: Diese Bußgelder drohen

  • Sie parken vor einer Bordsteinabsenkung: 10 Euro
  • ... und behindern dadurch andere Verkehrsteilnehmer: 15 Euro
  • Sie parken länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung: 20 Euro
  • ... und behindern dadurch andere Verkehrsteilnehmer: 30 Euro
  • Sie fahren über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn, ohne den Blinker zu setzen: 10 Euro
  • Sie fahren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn und gefährden dadurch andere Verkehrsteilnehmer: 30 Euro
  • Sie fahren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn und es kommt zu einem Unfall: 35 Euro
Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • blog.lapid.de: "Abgesenkter Bordstein: Welche Regeln gelten?"
  • bussgeldkatalog.org: "Abgesenkter Bordstein: Regeln zur Vorfahrt und zum Parken"
  • gea.de: "Die Tücken der Pfullinger Tempo-30-Regelung"
  • Archivmaterial
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