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Hupen auf Motorrad: Regeln, Verbote, Hinweise


Alle Regeln auf einen Blick
Experten raten: Wann Biker unbedingt hupen sollten

Von t-online, mab

Aktualisiert am 30.04.2025 - 09:26 UhrLesedauer: 2 Min.
Lieber einmal öfter hupen: Wer als Biker beim Überholen außerorts ein kurzes Signal gibt, kann dadurch Überraschungen verhindern.Vergrößern des Bildes
Lieber einmal öfter hupen: Wer als Biker beim Überholen außerorts ein kurzes Signal gibt, kann dadurch Überraschungen verhindern. (Quelle: IMAGO/Sergio Victor Vega)
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Motorradfahrer dürfen die Hupe öfter einsetzen als Autofahrer – aber nicht beliebig. Was erlaubt ist, was nicht. Und warum ein kurzer Ton manchmal Leben retten kann.

Motorradfahrer leben gefährlich. Wer auf zwei Rädern unterwegs ist, wird leichter übersehen, hat keinen Blechschutz – und ist auf Aufmerksamkeit angewiesen. Deshalb gelten für sie beim Hupen etwas andere Maßstäbe als für Autofahrer. Nicht im Gesetz, aber in der Praxis.

Eng, schnell, leicht zu übersehen

Rein rechtlich ist die Sache klar: Gehupt werden darf nur zur Gefahrenabwehr – oder außerorts beim Überholen. So steht es in § 16 der Straßenverkehrsordnung. Zum Loben, Tadeln oder als Signal für den Vordermann an der grünen Ampel ist die Hupe tabu.

Doch das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) sagt: Motorradfahrer dürfen, ja sollen die Hupe in bestimmten Situationen gezielt einsetzen – auch wenn sie damit andere Verkehrsteilnehmer erschrecken.

Was erlaubt ist und was nicht

• Erlaubt: Warnen bei Gefahr
• Erlaubt: Überholen außerorts ankündigen
• Nicht erlaubt: Hupen aus Ärger oder zum Grüßen
• Nicht erlaubt: Dauerhupen im Stau
• Nicht erlaubt: Erzieherische Huptöne

Warnsignal statt Überraschung

Wer als Motorradfahrer beim Überholen außerorts ein kurzes Signal gibt, macht nichts falsch – er vermeidet Überraschungen. Der Vorausfahrende weiß dann, was Sache ist, erklärt das ifz. Auch wenn ein Auto in der Nähe die Spur zu wechseln droht, kann ein kurzer Ton rechtzeitig warnen: Hier bin ich.

Nicht jeder Ton ist erlaubt

Wichtig: Die Hupe bleibt ein Warngerät. Wer im Stau nervt, beim Abbiegen grüßt oder sich über andere ärgert, handelt ordnungswidrig. Auch Motorradfahrer dürfen nur dann hupen, wenn sie damit auf eine tatsächliche oder drohende Gefahr hinweisen. Das ifz rät zur Zurückhaltung – aber auch zum Mut, sich im Notfall bemerkbar zu machen.

Sichtbarkeit und Präsenz

Wer auffällt, fährt sicherer. Neben der Hupe empfiehlt das ifz kontrastreiche Kleidung – Warnweste oder helle Jacke statt schwarzem Leder. Denn wer gesehen wird, lebt länger. Und wer im Notfall kurz hupt, auch.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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