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E-Scooter oder E-Roller anmelden: Vorschriften und Kosten


Tipps zur Elektromobilität
E-Roller oder E-Scooter anmelden: So gehen Sie vor

t-online, Marc Stöckel

Aktualisiert am 14.01.2023Lesedauer: 2 Min.
E-Scooter anmelden: Der Gebrauch eines E-Rollers im Straßenverkehr ist nur in Verbindung mit einer Haftpflichtversicherung erlaubt.Vergrößern des Bildes
E-Scooter anmelden: Einen E-Roller dürfen Sie im Straßenverkehr nur in Verbindung mit einer Haftpflichtversicherung nutzen. (Quelle: Inside Creative House/getty-images-bilder)

Sie haben sich einen Elektroroller gekauft und wollen direkt losfahren? Keine gute Idee. Denn zuerst müssen Sie den E-Scooter anmelden.

Elektrofahrzeuge erleben in den letzten Jahren einen spürbaren Aufwärtstrend. Dazu gehören auch E-Roller. Sie sind klein, leicht und tragen ihren Fahrer mit nur einer Akkuladung viele Kilometer weit mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h. Doch einfach aufsteigen und losfahren ist leider nicht erlaubt. Denn in Deutschland gibt es für motorisierte Fahrzeuge eine Versicherungspflicht. Sie müssen Ihren E-Scooter daher bei einer Versicherung anmelden.

E-Scooter anmelden: So hoch sind die Kosten

Auch Versicherungsunternehmen sind sich der Beliebtheit der E-Scooter bewusst und haben inzwischen spezielle Tarife für diese eingeführt.

Mindestvoraussetzung für den Betrieb eines E-Rollers ist eine Haftpflichtversicherung. Je nach Anbieter kostet diese zwischen 15 und 60 Euro pro Jahr. Fahrer unter 23 Jahren bezahlen teilweise etwas mehr.

Wer ergänzend dazu eine Teilkaskoversicherung abschließen möchte, muss unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro im Schadensfall mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 10 bis 50 Euro pro Jahr rechnen.

Für genaue Angaben zu den Preisen sowie den enthaltenen Versicherungsleistungen besuchen Sie die Webseite Ihrer Versicherung oder nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Versicherungsvermittler auf.

Das brauchen Sie für die Anmeldung eines E-Rollers

Um einen E-Scooter anzumelden, benötigen Sie neben Ihren persönlichen Daten eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN). Diese finden Sie im Normalfall in den Unterlagen zu Ihrem E-Roller. Weder für das Fahren des Rollers noch für den Abschluss der Versicherung ist ein Führerschein erforderlich.

Die Anmeldung führen Sie online über die Webseite Ihrer Versicherung durch und übermitteln dort die angeforderten Daten per Formular. Alternativ steht Ihnen dafür jedoch auch Ihre Versicherung für Fragen zum Ablauf zur Verfügung.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie per Post oder in Ihrer Filiale vor Ort eine selbstklebende Versicherungsplakette. Diese ist auf der Rückseite des E-Rollers unterhalb der rückseitigen Beleuchtung anzubringen. Sie dient als Nachweis für die Anmeldung. Die Plakette ist immer nur für den Zeitraum vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres gültig und daher jedes Jahr zu erneuern.

Verwendete Quellen
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