Plakette für den Straßenverkehr E-Roller-Kennzeichen: Das sollten Sie wissen
Wenn Sie mit einem E-Roller oder E-Scooter auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, brauchen Sie ein Kennzeichen. Wie Sie das bekommen, erfahren Sie hier.
In Deutschland ist das Befahren von Straßen mit Elektrorollern und -Scootern ohne Kennzeichen verboten. Die Kennzeichenpflicht für die Roller ist an eine Versicherung gebunden, da diese im Schadensfall haftet. Damit Sie mit Ihrem E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen Sie ihn also zunächst bei einer Versicherung anmelden. Denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben.
Allgemeine Betriebserlaubnis für E-Roller notwendig
Damit die Versicherung Ihren E-Roller übernimmt, sind technische Voraussetzungen am Fahrzeug zu erfüllen. Dazu brauchen Sie eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die Sie der Versicherung vorlegen müssen.
Sie bekommen nach Vertragsabschluss von der Versicherung das Roller-Kennzeichen ausgehändigt. Es ist eine selbstklebende Plakette, die Sie hinten an der vorgesehenen Kennzeichenhalterung aufkleben. Erst danach dürfen Sie Ihren E-Scooter auf der Straße beziehungsweise auf Radwegen nutzen.
Das ist beim E-Roller-Fahren mitzuführen
Beim E-Roller-Fahren ohne Kennzeichen drohen andernfalls Bußgelder, auch wenn Ihr Gerät alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Neben dem Kennzeichen müssen an Ihrem E-Scooter eine Fahrzeugidentifikationsnummer und ein Fabrikschild angebracht sein. Auf dem Schild stehen der Fahrzeugtyp "Elektrokleinstfahrzeug", die maximale Geschwindigkeit des Fahrzeugs und die Nummer der Betriebserlaubnis.
Unterlagen zur Betriebserlaubnis und zur Versicherung brauchen Sie unterwegs nicht mitzuführen. Auch ein Führerschein ist nicht notwendig.
Versicherungsumfang auch erweiterbar
Die Kosten für ein E-Roller-Kennzeichen sind wesentlich geringer als bei einer Autoversicherung. Junge Fahrer zahlen einen höheren Beitrag für die E-Roller-Versicherung, da von einem höheren Unfallrisiko ausgegangen wird. Sie können Ihren Elektroroller neben der verpflichtenden Haftpflichtversicherung auch für Teilkasko-Schäden sowie gegen Diebstahl versichern.
- ADAC: "E-Scooter - sind sie versicherungspflichtig?" (Stand: 02.01.2023)
- Bußgeldkatalog 2023: "E-Scooter – Mobilität der Zukunft?" (Stand: 09.11.2023)
- Verbraucherzentrale:" E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller" (Stand: 21.05.2022)
- Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern: "Fragen und Antworten zu Elektrokleinstfahrzeugen i.S.d. eKFV" (Stand: 02.01.2023)