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Helmpflicht beim E-Scooter: In diesen Ländern gilt sie


Tipps für den Elektroroller
E-Scooter im Ausland: In diesen Ländern gilt Helmpflicht

t-online, Marc Stöckel

Aktualisiert am 17.01.2023Lesedauer: 2 Min.
E-Scooter Helmpflicht: In den meisten EU-Ländern können Sie ohne einen Helm fahren.Vergrößern des Bildes
Helmpflicht für E-Roller: In einigen EU-Ländern besteht diese Vorgabe. (Quelle: Miljan Živković/getty-images-bilder)

Verkehrsregeln sind nicht in jedem europäischen Land gleich. Das gilt auch für die Helmpflicht auf dem E-Roller oder E-Scooter.

Wer gerne verreist, ist im Ausland zwangsläufig mit unterschiedlichen Regeln im Straßenverkehr konfrontiert. Obwohl die EU inzwischen in vielen Belangen für einheitliche Regelungen gesorgt hat, kann so manch eine Handlung, die hierzulande legal ist, außerhalb deutscher Grenzen schwerwiegende Folgen haben. Doch gilt das ebenfalls für die Helmpflicht auf dem E-Scooter? Wir klären auf.

In diesen Ländern gibt es eine Helmpflicht für E-Roller

Innerhalb der EU haben bisher laut ADAC lediglich zwei Länder eine Helmpflicht für E-Scooter vorgesehen: Portugal und Kroatien.

Keine Helmpflicht für E-Roller gibt es in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und der Schweiz.

Doch Vorsicht: Im Urlaub dürfen Sie unter Umständen nicht bedingungslos mit Ihrem in Deutschland angemeldeten E-Roller fahren.

Warum Sie trotzdem nicht einfach losfahren dürfen

Es gibt beispielsweise EU-Länder, in denen E-Scooter grundsätzlich verboten sind. In Großbritannien und in den Niederlanden sind die kleinen Flitzer – zumindest im öffentlichen Verkehrsraum – nicht erlaubt.

Aber auch in Frankreich ist die Anerkennung einer deutschen Zulassung nicht gewährleistet. Dort sind Sie besser beraten, wenn Sie sich einen E-Scooter vor Ort ausleihen, statt Ihr eigenes Gefährt mitzunehmen.

Hinsichtlich der Flächen, auf denen Sie Ihren Roller verwenden dürfen, gibt es ebenfalls unterschiedliche Regelungen. In den meisten Ländern ist das Befahren von Radwegen erlaubt. Eine Ausnahme ist zum Beispiel Schweden. Dort dürfen Sie Ihren E-Roller auf Fuß- und Radwegen weder fahren noch abstellen.

Italien hingegen gestattet zusätzlich zum Radweg die Nutzung von Straßen und Gehwegen, sofern Sie mit Ihrem Fahrzeug gewisse Geschwindigkeitsvorgaben einhalten.

Regelungen für E-Scooter ändern sich laufend

Es lohnt sich, vor dem Urlaub genau zu prüfen, welche Gesetze für den Betrieb von E-Scootern im Zielland aktuell gelten. Denn die Vorschriften ändern sich immer wieder – gerade bei Elektrofahrzeugen.

Verwendete Quellen
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