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E-Bike-Zulassung: Wann sie nötig ist und wann nicht


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Gilt nicht für alle
Wann Sie beim E-Bike eine Zulassung brauchen


Aktualisiert am 05.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Frau fährt auf einem E-BikeVergrößern des Bildes
E-Bike: Die Höchstgeschwindigkeit ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal. (Quelle: Sina Schuldt/dpa)

Ein Fahrrad braucht doch keine Zulassung, oder? Bei einigen E-Bikes benötigen Sie jedoch eine Versicherung mit Kennzeichen. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen.

Die gute Nachricht zuerst: Für die meisten Besitzer von E-Bikes gibt es keine Pflicht, ihr Fahrrad zuzulassen. Denn bei dem Begriff gibt es einige Unschärfen – was die meisten Menschen E-Bike nennen, ist rechtlich gar keins.

Am weitesten verbreitet sind hierzulande die sogenannten Pedelecs: Die "Pedal Electric Cycles" sind Elektrofahrräder, bei denen der Motor nur als Tretunterstützung dient und deren Motorleistung maximal 250 Watt beträgt. Man muss also selbst in die Pedale treten, damit es eine Erleichterung gibt.

Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h. In diesem Fall ist das Pedelec einem herkömmlichen Fahrrad gleichgestellt, es gibt weder eine Zulassungs- noch eine Führerschein- oder Helmpflicht. Außerdem dürfen Sie mit einem Pedelec auch auf normalen Fahrradwegen fahren.

Bei diesen Elektro-Fahrrädern brauchen Sie eine Zulassung

Anders ist die Situation, wenn Sie ein sogenanntes S-Pedelec oder ein "echtes" E-Bike besitzen:

Das gilt für S-Pedelecs

  • S-Pedelecs (steht für "Speed Pedelec") funktionieren im Prinzip wie Pedelecs: Der Motor springt erst an, wenn in die Pedale getreten wird. Allerdings erreichen S-Pedelecs eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie gelten deshalb als Kleinkrafträder.
  • Für S-Pedelecs brauchen Sie eine Zulassung in Form einer Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen sowie einen Führerschein der Klasse AM oder höher.
  • Anders als bei Pedelecs gilt hier eine Helmpflicht; darüber hinaus dürfen Sie nicht auf Fahrradwegen fahren. Ausnahme: Ein Schild erlaubt Kleinkrafträder ausdrücklich.
  • Um ein solches Rad fahren zu dürfen, müssen Sie – je nach Bundesland – mindestens 15 oder 16 Jahre alt sein.

Das gilt für E-Bikes

  • E-Bikes sind der eigentlichen Definition nach Fahrräder, bei denen Sie auch ohne eigenes Zutun den Motor nutzen können. Faktisch handelt es sich um Kleinkrafträder, bei denen Sie die Motorleistung mit einem Hebel oder Griff regeln. Diese sind eher selten, brauchen aber auf jeden Fall eine Zulassung.
  • Je nach Höchstgeschwindigkeit sind die Anforderungen unterschiedlich: Fährt das E-Bike bis zu 25 km/h schnell (maximal 500 Watt Motorleistung), gilt es als Mofa. Hierfür brauchen Sie ein Versicherungskennzeichen, eine Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM oder höher und Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Radwege sind tabu, es sei denn, ein Schild erlaubt die Nutzung durch Mofas oder E-Bikes.
Verwendete Quellen
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