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H-Zulassung – das gilt es zu beachten


Oldtimer
H-Zulassung – das gilt es zu beachten

t-online, Nancy Seßler

01.08.2022Lesedauer: 2 Min.
VW Käfer mit H-ZulassungVergrößern des Bildes
Für das Anrecht auf eine H-Kennzeichnung muss ein Oldtimer mehr sein als ein altes Auto. (Quelle: Manfred Segerer/imago-images-bilder)
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Einige Autos haben ergänzend zu den regulären Angaben auf dem Kennzeichen am Ende noch ein H stehen. Wofür es steht und wie Sie diese Zulassung erhalten können.

Haben Sie ein H am Ende Ihres Kennzeichens, wird Ihr Auto damit als "historisch" ausgewiesen. Es wird also offiziell als Oldtimer anerkannt, der noch weitestgehend original ist. Während und nach dem Zulassungsverfahren gibt es für den Fahrzeughalter einige Dinge zu beachten.

Wann kann Ihr Auto ein H-Kennzeichen bekommen?

Laut Dekra werden folgende Kriterien bei dem Auto vorausgesetzt:

  • Es muss älter als 30 Jahre sein. Hierfür rechnet man ab dem Datum der Erstzulassung.
  • Es sollte in gutem Zustand sein.
  • Es wurde mit Originalteilen restauriert oder ist weitestgehend im Originalzustand.
  • Es muss der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Werden diese Kriterien erfüllt, ist bei Ihrem Auto eine H-Kennzeichnung möglich. Wenn Sie sich für die H-Zulassung entscheiden, gibt es im Folgenden einige Dinge zu beachten.

Vorteile der H-Zulassung

  • Für Autos mit H-Zulassung ist die Kfz-Steuer etwas günstiger.
  • Für Autos mit H-Zulassung spielt die Umweltplakette keine Rolle. Mit einem H-Kennzeichen dürfen Sie Umweltzonen auch ohne grüne Plakette befahren.

Dies hängt jedoch vom Modell und dem Hubraum des Wagens ab. Eine Einschätzung können Sie im Einzelfall auch bei der GTÜ, der Dekra, dem TÜV oder der KÜS einholen.

Das benötigen Sie für die H-Zulassung

  • Beide Zulassungsbescheinigungen, also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Die eVB-Versicherungsnummer Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Das bisherige amtliche Kennzeichen oder eine Reservierungsbestätigung für ein neues Kennzeichen
  • Gültiger Bericht der Hauptuntersuchung
  • Aktuelles Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO

Das Oldtimer-Gutachten können Sie sich vorab bei einer TÜV-, KÜS-, GTÜ- oder Dekra-Prüfstelle ausstellen lassen. Ein Wertgutachten und Schadensgutachten sind hier inbegriffen. Hierfür ist mit Kosten von 80 bis 200 Euro zu rechnen. Hinzu kommen noch die Gebühren für die Zulassungsstelle und die Kosten für das Nummernschild.

Die Zulassung erhalten Sie von der entsprechenden Prüfstelle. Nach der Beantragung wird das neue Kennzeichen mit dem Zusatz H auch im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eingetragen. Haben Sie noch alte Scheine aus den Jahren vor 2005, so werden Ihnen neue Zulassungsbescheinigungen ausgestellt. Für einige Oldtimer-Liebhaber stellt auch der alte Brief einen Wert dar. In dem Fall können Sie bei dem Sachbearbeiter vor Ort anfragen, ob Ihnen dieser entwertet ausgehändigt werden kann.

Wie weit können Sie mit einem H-Kennzeichen fahren?

Mit der H-Zulassung an Ihrem Oldtimer können Sie uneingeschränkt im Inland fahren. Auch Auslandsreisen sind möglich.

Die einzige Einschränkung können die vereinbarten Jahreskilometer der Versicherung darstellen. Diese Begrenzung darf nicht überschritten werden und muss ansonsten geändert werden.

Verwendete Quellen
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