Genau prüfen Sieben Hinweise verraten es: Haben Sie einen Unfallwagen gekauft?
Unfallschäden zu verschleiern, ist ein gefährlicher Betrug. Sie aufzudecken, ist aber häufig ganz einfach – wenn Sie wissen, wo die Beweise stecken.
Kurz zusammengefasst:
- Unfallwagen verraten sich durch Indizien.
- Experten können versteckte Mängel finden.
- Besichtigung bei Tageslicht ist ratsam.
So mancher Gebrauchtwagen wird mit einem Unfallschaden verkauft - und der neue Besitzer erfährt nichts davon. Das ist gefährlich, denn manchmal wurde der Schaden nicht fachgerecht repariert. Außerdem zahlen Sie mehr, als das Auto wert ist. Kurz: Sie werden betrogen.
Fast jedes Unfallfahrzeug verrät sich jedoch durch ein paar kleine Indizien.
Hinweise auf versteckte Unfallschäden
Es gibt bestimmte Anzeichen, die darauf hindeuten, dass ein Gebrauchtwagen versteckte Unfallschäden hat. Achten Sie bei der Begutachtung des Autos auf folgende Punkte:
- Ungleiche Spaltmaße eines Blechteils zu den angrenzenden Karosserieteilen
- Schlecht schließende Türen und Motorhauben
- Ungleichmäßige Abnutzungserscheinungen und Farbunterschiede im Lack, z. B. Lacknasen, Lacknebel oder Abkleberänder
- Deutliche Beulspuren am Unterboden
- Beschädigte oder nicht vollständig montierte Motorraumverkleidungen - ungleichmäßige Abnutzung der Reifen
- Bei der Probefahrt zieht das Auto nach rechts oder links
Die genannten Punkte sind Hinweise auf mögliche Unfallschäden. Um ganz sicher zu gehen, sollte jedoch immer ein Fachmann hinzugezogen werden. Dieser kann mit Spezialgeräten und Diagnosesoftware sowie seinem Fachwissen tiefer gehende Untersuchungen durchführen und versteckte Mängel aufspüren.
Weitere Tipps
Lassen Sie sich vom Verkäufer das Serviceheft und eventuelle Rechnungen zeigen. Fragen Sie auch nach der Haltedauer des Fahrzeugs und den Gründen für den Verkauf.
Wann sollte ein Gebrauchtwagen besichtigt werden?
Begutachten Sie den Gebrauchtwagen immer bei Tageslicht. Im Dunkeln, bei Regen oder wenn das Auto schmutzig ist, können Mängel leicht übersehen werden.
Übrigens: Ein Schaden ist kein generelles Ausschlusskriterium für den Kauf eines Gebrauchtwagens. Entscheidend ist dabei, dass der Käufer darüber informiert wird und der Verkäufer einen Nachweis darüber vorlegt, dass das Auto von einer qualifizierten Werkstatt repariert wurde.
- Nachrichtenagentur dpa