Manches ist verboten Wichtig zu Karneval: Kostüm im Auto – ist das erlaubt?
Mit Maske ans Steuer? Was als Schutz in der Corona-Zeit in Ordnung war, kann als Spaß im Karneval zu Problemen führen. Welche Regeln gelten?
Eine Clownsnase ist okay – eine Sturmhaube hingegen nicht. Wie verkleidet darf man Auto fahren, wo fängt der Ärger an? Und was ist außerdem wichtig in der Karnevalszeit? Tipps der großen Verkehrsclubs.
Übersicht behalten
Kostüme wie ein auslandendes Echsenoutfit oder Clownschuhe taugen nicht zum Autofahren. Außerdem gilt: Die Kostüme dürfen weder Sicht, Gehör noch die Bewegungsfreiheit einschränken. Wird die Sicht behindert, ist ein Bußgeld von 10 Euro möglich. Kommt es zu einer Behinderung oder Gefährdung, kann zusätzlich ein Verstoß gegen allgemeine Sorgfaltspflichten vorliegen (Bußgeld: 20 bis 35 Euro).
Kostüm darf Gesicht nicht unkenntlich machen
Auch darf das Gesicht am Steuer weder verdeckt noch verhüllt sein. Für die Verkehrsüberwachung muss es identifizierbar bleiben. Ansonsten wird ein Bußgeld von 60 Euro fällig.
Aber: "Nicht jede Kostümierung ist verboten", sagt Felix Müller-Baumgarten. Solange die Accessoires wesentliche Gesichtszüge erkennen lassen, sind sie erlaubt. "Das ist in der Regel bei einer Gesichtsbemalung oder Clownsnase noch der Fall", erklärt der ACE-Rechtsexperte.
Tipp: Sperrige Kostüme und umfangreiche Masken kommen erstmal in den Kofferraum und werden erst vor Ort angezogen. Oder Sie nutzen den öffentlichen Nahverkehr beziehungsweise ein Taxi. Auch können verlässlich nüchtern bleibende Abholer aus dem Freundes- oder Familienkreis im Vorfeld organisiert werden.
Alkohol am Steuer wird teuer und ist gefährlich
Nahverkehr oder Taxen sind auch die beste Wahl, wenn man Alkohol trinkt. Wer selbst mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut am Steuer erwischt wird, wird mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft. Bei weiteren Auffälligkeiten kann es sogar noch ernstere Konsequenzen geben. Zudem gefährdet man sich und andere dabei, schlimmstenfalls mit tödlichen Folgen.
Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Ansonsten werden 250 Euro Geldbuße und ein Punkt fällig. Außerdem wird ein Aufbauseminar Pflicht und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.
Schon mit relativ wenig Promille kann eine Straftat vorliegen
Strafrechtliche Konsequenzen können schon vorher folgen. So gilt eine Alkoholfahrt zwischen 0,3 Promille und 1,09 Promille in Verbindung mit so genannten alkoholtypischen Ausfallerscheinungen als Straftat.
Das ist der Fall, wenn es zu einem Unfall kommt oder bei auffälliger Fahrweise wie etwa in Schlangenlinien. Die Folgen dieser relativen Fahruntüchtigkeit: Geldstrafe, mehrmonatiger Führerscheinentzug und drei Punkte und sogar eine Freiheitsstrafe mit oder auch ohne Bewährung (bei Wiederholungstätern oder bei alkoholbedingten Unfällen mit Personenschäden).
Absolute Fahruntüchtigkeit mit mindestens 1,1 Promille
Die absolute Fahruntüchtigkeit ist mit 1,1 Promille erreicht. Sie ist immer eine Straftat. Ohne dass zusätzliche Beweise erforderlich sind, folgen Strafen und ein mehrmonatiger Führerscheinentzug sowie drei Punkte. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden. Ab 1,6 Promille ist die MPU automatisch vorgeschrieben – übrigens auch bei Radlern.
Die genannten Werte gelten übrigens auch auf dem Motorrad und auf elektrischen Tretrollern. Bei Wiederholung erhöhen sich die verhängten Sanktionen stark.
Blau auf dem Fahrrad: Das geht schnell ins Auge
Auf Fahrrad und Pedelec wird die absolute Fahruntüchtigkeit zwar erst mit 1,6 Promille erreicht und gilt sofort als Straftat mit meist 30 Tagessätzen Geldbuße. Aber auch hier ist der Führerschein wegen der MPU in Gefahr. Außerdem gibt es zwei Punkte. Und: Das Radfahren kann dem Betroffenen komplett verboten werden.
Allerdings drohen schon ab 0,3 Promille strafrechtliche Konsequenzen, wenn etwa Schlangenlinien gefahren werden. Der Strafrahmen werde aber geringer als beim Auto angesetzt, so Müller-Baumgarten.
An die Grenze herantrinken – keine gute Idee
Auch nur ein oder zwei Biere zu trinken, ist alles andere als ratsam. Denn hinter dem Lenkrad sind viele Infos und Sinneseindrücke aufzunehmen und zu verarbeiten. Manchmal muss man in Sekundenbruchteilen reagieren.
Das erfordert schon nüchtern körperliche und geistige Höchstleistungen. Bereits kleine Mengen Alkohol können die Fahrtauglichkeit negativ beeinflussen, etwa hinsichtlich der Konzentration und der Wahrnehmung. Außerdem steigt die Bereitschaft zum Risiko und das Tempo kann falsch eingeschätzt werden.
Finger weg von Alkoholtestern
Die Sicherheit, die Alkoholtester für den Privatgebrauch bieten sollen, ist trügerisch. "Ein preiswertes Alkoholmessgerät für wenige Euro liefert keinesfalls einen verlässlichen Atemalkoholwert", warnt die Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom Tüv Thüringen.
Sie könnten sogar ungewollte Alkoholfahrten begünstigen, weil sich Fahrer mit ihnen in falscher Sicherheit wiegen. Denn zum einen kann das Messergebnis wegen der Ungenauigkeit der Geräte stark vom tatsächlichen Alkoholspiegel im Blut abweichen. Zum anderen bestehe die Gefahr, dass man versucht, sich an eine bestimmte Grenze "heranzutrinken". Direkt nach dem Trinken gemessene Werte können aber wegen des zeitversetzten Aufbaus des Alkoholspiegels im Blut stark verfälscht sein.
Gefahr droht auch am Morgen danach
Sinnvoll könnten solche Alkoholtestgeräte dennoch sein. Und zwar am Tag danach. Auch wenn die Tester nicht mit den Profigeräten der Polizei vergleichbar sind, können sie einen Anhaltspunkt liefern – aber nur so: Zeigt das Gerät noch mehr als null Promille an, sollte das Auto besser stehen bleiben.
Schlaf, ein Kaffee und eine Dusche mögen zwar das Wohlbefinden steigern – den Abbau des Restalkohols beschleunigen sie aber nicht. Genau wie andere vermeintliche Wundermittel. Grober Richtwert: Pro Stunde baut der Körper rund 0,1 Promille ab. Menschen vertragen Alkohol außerdem unterschiedlich gut.
Sicher ist: Wer Bier und Schnaps bis tief in die Nacht trinkt, ist morgens ganz sicher noch nicht wieder fahrtauglich.
Alkohol am Steuer gefährdet Versicherungsschutz
Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut, muss nicht nur mit der Schuld leben und strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Sondern es folgt auch Ärger mit der Versicherung.
Zwar kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für die verursachten Fremdschäden auf. Allerdings kann der Versicherte in Regress genommen werden, in der Regel bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Die Kaskoversicherung kann außerdem die Begleichung eigener Schäden je nach Alkoholpegel kürzen oder gar ganz streichen.
- Nachrichtenagentur dpa