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Beim Leasing von Autos unbedingt nachrechnen


Auf das Kleingedruckte achten
Beim Leasing von Autos unbedingt nachrechnen

dpa, Diana Pfister

07.11.2017Lesedauer: 3 Min.
Leasing ist für viele verlockend, weil sich so immer die Autos mit der neuesten, sichersten und umweltfreundlichsten Technik fahren lassen.Vergrößern des Bildes
Leasing ist für viele verlockend, weil sich so immer die Autos mit der neuesten, sichersten und umweltfreundlichsten Technik fahren lassen. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-tmn)

Mit der neuesten Technik und dem aktuellen Modell ganz vorne mit dabei sein – das verspricht ein geleastes Auto. Doch damit Leasing ohne Leiden klappt, sollten Kunden vorab genau nachrechnen und sich überlegen, welchen Vertrag zu welchen Konditionen sie wählen.

Leasing ist für viele verlockend, weil sich so immer die Autos mit der neuesten, sichersten und umweltfreundlichsten Technik fahren lassen. Außerdem überspringen die Kunden die große Investition bei der Anschaffung und wählen die monatlich stemmbare Ratenzahlung. Doch was ist zu beachten?

Grundsätzlich unterscheidet man bei den Leasingverträgen zwei Varianten: Verträge mit Restwertfixierung und Verträge nach Kilometerabrechnung. Ergänzt werden diese Vereinbarungen oft durch Service-Angebote der Leasinggesellschaften. Die enthalten Wartung, Inspektion, Reifenwechsel, Tankkarten oder Ähnliches.

Leasingvertrag mit Restwertfixierung

"Bei einem Vertrag mit Restwertfixierung wird der kalkulierte Restwert bei Vertragsende mit dem tatsächlichen Fahrzeugwert verrechnet", erklärt Markus Schäpe vom ADAC. Der Leasingnehmer trägt ein sogenanntes Restwertrisiko. "Das heißt, dass er am Ende der Leasingzeit für die Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs geradestehen muss – egal, aus welchem Grund das Fahrzeug weniger wert ist."

Wenn das Auto aber pfleglich behandelt wurde, verdient der Leasing-Nehmer sogar daran. "Nach Vertragsablauf wird das Fahrzeug am Markt verkauft und der Verkaufserlös dem vertraglichen Restwert gegenübergestellt", sagt Horst Fittler vom Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen.

"Ein Mehrerlös wird dem Leasingkunden mit 75 Prozent ausgezahlt." Daher ist es also vorab wichtig, mit realistischen Werten zu kalkulieren, auch wenn die Raten höher ausfallen, je niedriger der Restwert angesetzt wird.

Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung

Die zweite Möglichkeit ist der Vertrag mit Kilometerabrechnung. Hier werden eine bestimmte Laufzeit, eine bestimmte Gesamtkilometerlaufleistung des Autos und die daraus berechnete Leasing-Rate vereinbart. Problematisch wird es, wenn der Kunde am Ende mehr gefahren ist, als vereinbart. Hier muss er nachzahlen.

Ist er aber weniger gefahren, gibt es Geld zurück. Jenseits der Kilometervereinbarung ist dennoch nicht alles erlaubt. Obwohl hier keine klassische Restwertfixierung greift, darf der Fahrer sein Auto nicht verwahrlosen lassen. "Der Leasingnehmer hat das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit in ordnungsgemäßem Zustand zu halten", sagt Fittler. Und er ist verpflichtet, einen zustandsbedingten Minderwert auszugleichen.

Sonderbelastungen im Vorfeld absprechen

Egal, für welchen der beiden Verträge man sich entscheidet: Es ist ratsam, Sonderbelastungen im Vorfeld abzusprechen. Fittler rät, sich schon bei Vertragsabschluss über Themen wie Rauchen oder Hundetransport mit dem Anbieter zu unterhalten.

Ein Raucherauto muss besonders gereinigt und etwaige Brandflecken repariert werden. "Gleiches gilt für Schäden durch Tiere im Fahrzeug." Die Kosten dafür müsse der Kunde bei der Rückgabe des Autos übernehmen.

Wer etwa Änderungen am Auto vornehmen oder etwaige Unfallschäden reparieren lassen will, sollte immer das Kleingedruckte im Vertrag lesen. Bei Unfallschäden etwa habe der Kunde den Leasinggeber unverzüglich zu benachrichtigen, sagt Schäpe. Diese Arbeiten gebe der Leasinggeber dann in Auftrag und bezahle diese auch.

Totalschaden: Leasingraten laufen weiter

Bei einem Totalschaden sieht die Situation anders aus. Zwar zahlt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert. Die bis Vertragsende noch offenen Leasingraten übernimmt sie aber nicht. Die bleiben auch ohne Auto am Kunden hängen. "Das wird nur durch eine abgeschlossene Leasingraten-Ausfallversicherung oder Kündigungsschadenversicherung, eine sogenannte GAP-Versicherung gedeckt", erklärt Schäpe.

Leasing lohnt sich für Freiberufler

"Für Selbstständige und Freiberufler lohnt sich das Leasing eher. Sie können die Kosten steuerlich geltend machen", sagt Beate Bextermöller von der Zeitschrift "Finanztest". "Immer auf das Kleingedruckte achten!" Man solle sich immer ganz genau ansehen, was man unterschreibt, schließlich könne man einen Vertrag nicht einfach rückgängig machen. Und nicht eindeutige Begriffe sollten die Kunden sich vorher möglichst schriftlich erklären lassen.

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