Hund, Katze & Co. So fahren Tiere sicher im Auto mit
Der Transport von Tieren im Auto ist nicht gesetzlich geregelt – gefährlich ist es trotzdem. Experten erklären, wie Tiere sicher im Auto mitfahren.
Hunde, die während der Fahrt aus dem Autofenster schauen oder Katzen auf der Hutablage mögen süß und lustig sein. Doch das ist gefährlich, sagt Welf Stankowitz vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Denn bei einer Vollbremsung sind die möglichen Folgen für Tier und Mensch kaum absehbar.
Tiere gelten als Ladung
"Egal ob Hund oder Katze: Wer ein Tier im Auto mitnimmt, sollte es auch entsprechend sichern", sagt Stankowitz. Wie das geht, ist aber nicht speziell vorgeschrieben. Denn rechtlich gesehen werden Tiere schlicht als Ladung betrachtet. So ist in der Straßenverkehrsordnung auch nicht gesondert aufgeführt, wie Hunde oder Katzen im Auto transportiert werden müssen.
Wegen nicht ordnungsgemäß gesicherter Ladung riskiert ein Autofahrer erst dann ein Bußgeld, wenn etwa sein Katzenkorb durch das geöffnete Fenster fliegt und außerhalb des Autos einen Schaden verursachen würde.
Risiko für den Straßenverkehr
Wer sein Tier während der Fahrt frei herumlaufen lässt, wird nach Ansicht des DVR aber ganz schnell selbst zum Risiko für den Straßenverkehr. Denn bei einem Tier kann man schließlich nicht an die Vernunft appellieren oder sicher sein, dass es nicht plötzlich im Fußraum zwischen den Pedalen herumkrabbelt oder an der Windschutzscheibe die Sicht versperrt, sagt Stankowitz.
Hund wird zum Wurfgeschoss
Der ADAC rät daher dazu, Tiere nur in entsprechenden Boxen mitzunehmen und diese auch zu sichern. Was passieren kann, wenn ein Tier ungesichert im Auto mitfährt, hat der ADAC bei einem Crashtest mit einem Dummy-Hund ermittelt.
Bei einem Aufprall mit 50 km/h traf die 22 Kilo schwere Hundeattrappe mit dem 25-Fachen des eigenen Körpergewichts auf Kopfstütze und Rückenlehne des Fahrers, prallte an dessen Kopf und schlug schließlich in die Windschutzscheibe ein. Die Aufprallwucht lag bei über 500 Kilogramm. Auch Tier-Transportmittel können sich im Auto zu Wurfgeschossen entwickeln, wenn sie nicht richtig gesichert werden.
Tierboxen auf der Rückbank anschnallen
Transportboxen sollten quer zur Fahrtrichtung, direkt hinter der Rücksitzlehne positioniert werden. "Auch wenn niemand auf dem Rücksitz sitzt, sollte man die Sicherheitsgurte schließen", sagt Diana Sprung vom ADAC, "denn das erhöht die Stabilität".
Kleinere Katzenkörbe könnten auch sicher im Fußraum hinter den Vordersitzen untergebracht werden. Genormte Körbe oder Boxen gibt es nicht, als Orientierung jedoch können laut ADAC sowohl Tests dienen als auch DIN-Nummern.
Verankerung für Isofix-Kindersitze nutzen
DIN 75410-2 beispielsweise gibt einen Hinweis darauf, dass die betreffende Box die Mindestanforderungen zur Ladungssicherheit erfüllt. Heute gibt es auch Systeme, die nicht über die Sicherheitsgurte sondern über die in fast allen neuen Autos vorhandene Verankerung für Isofix-Kindersitze befestigt werden.
Das raten Tierschützer
"Kunststoffboxen und Körbe können leichter brechen oder splittern", sagt Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund. Sie stellen dann eine Gefahr für das Tier und eventuell für den Menschen dar. Die Tierschützer raten zu Boxen aus stabilen Materialien wie zum Beispiel Aluminium, die sich bei einem möglichen Aufprall nicht so schnell verformen und damit noch mehr Sicherheit böten.
Von den sogenannten Softboxen aus Stoff raten die Tierschützer ganz ab, da diese bei einem Aufprall nachgeben und das Tier darin eingequetscht werden könne.
Transport im Kofferraum
Wer sein Tier nicht in einer Box transportieren will, kann hinter der Rückbank ein Transportgitter anbringen. Dadurch wird der Innen- vom Kofferraum abgetrennt und das Tier im Fall eines Unfalls nicht nach vorn geschleudert - das dient der Sicherheit von allen Insassen.
Wer im Schadensfall zahlt
Wer wegen eines Tieres im Auto einen Unfall verursacht, etwa durch Ablenkung, kann sich zunächst darauf verlassen, dass die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug begleicht.
"Was den eigenen Schaden betrifft, kann die Kasko dem Fahrzeugführer unter Umständen ein Mitverschulden anlasten", sagt Rechtsanwalt Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. "Ganz aus der Zahlungspflicht heraus kommen wird jedoch auch sie nicht." Daneben könne die Polizei ein Bußgeld in Höhe von bis zu 35 Euro erheben, wenn ein Verstoß gegen die Verpflichtung der Sicherung von Ladung vorliegt.