Kamera im Auto Helfen mir Dashcams eigentlich bei einem Unfall?
Bei einem Verkehrsunfall können die Aufnahmen einer Dashcam wichtige Beweisbilder liefern. Aber sind diese Videos hierzulande überhaupt erlaubt und vor Gericht verwendbar? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Was versteht man unter einer Dashcam?
Dashcams sind kleine Videokameras, die meist auf dem Armaturenbrett festgeklemmt werden und in Fahrtrichtung das Geschehen aufzeichnen. Ein Akku oder ein Kabel am Zigarettenanzünder versorgt die Kamera mit Strom. Immer mehr Autofahrer nutzen die Kameras. Zu haben sind sie bereits ab rund 40 Euro.
Wofür sind diese Kameras gedacht?
Fahrer können Dashcams nutzen, um das Verkehrsgeschehen vor dem Fahrzeug zu dokumentieren. Unfälle oder ein Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer lassen sich so aufzeichnen. Einige Dashcam-Modelle haben auch Funktionen wie Spurhalteassistent, Abstandswarner und Verkehrszeichenerkennung.
Sind die Aufzeichnungen als Beweismittel bei Unfällen zulässig?
"Die Rechtslage rund um die Verwendung von Dashcams im Straßenverkehr ist sehr strittig", sagt Jost Henning Kärger, Verkehrsjurist beim ADAC. Es ist zum einen wichtig, unter welchen Umständen die Aufnahmen angefertigt wurden. Denn davon hängt ab, ob die Aufnahmen überhaupt zulässig sind. Wer die ganze Zeit während der Fahrt filmt, verletzt möglicherweise die Persönlichkeitsrechte Dritter.
Dem gegenüber steht, dass jemand etwa an einer gefährlichen Stelle oder bei Nebel die Kamera eingeschaltet hat, um einen möglichen Unfall festzuhalten. "Das Interesse der Aufnahme ist zentral. Ob eine Aufnahme jedoch zulässig ist oder nicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung", erklärt Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Welche Gerichtsentscheidungen gibt es?
Das Amtsgericht München erkannte in einem Fall Aufzeichnungen einer Dashcam als Beweismittel an (Az.: 343 C 4445/13). Ein anderes Urteil des gleichen Gerichts verbot hingegen die Verwertung, weil Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer Vorrang hätten (Az.: 345 C 5551/14).
Auch das Verwaltungsgericht Arnsberg wertete die Aufzeichnungen als Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte (Az.: AN 4 K 13.01634). Das Amtsgericht Nienburg hingegen entschied, dass die Aufzeichnung lediglich das Verkehrsgeschehen zeige, nicht aber den Angeklagten selbst (Az.: 4 Ds 155/14).
Können sich Dashcam-Nutzer Probleme einhandeln?
Mit den Aufnahmen kann man sich unter Umständen auch selbst belasten. Entdeckt die Polizei nach einem Unfall im Auto eine Dashcam, kann sie die Kamera beschlagnahmen. Und wenn die Aufnahme den Besitzer belastet, kann er nicht ohne weiteres auf die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts beharren. Schließlich hat er ja selbst gefilmt, erklärt Daniela Mielchen und rät generell vom Einsatz einer solchen Kamera ab.
Wann ist der Einsatz einer Dashcam unbedenklich?
Laut Hannes Krämer vom Auto Club Europa (ACE) spreche nichts dagegen, solche Aufnahmen für den familiären oder persönlichen Gebrauch zu machen. Wenn Autofahrer Landschaften mit der Kamera festhalten möchten, sei das erst mal nicht problematisch. "Dann spielt es auch keine Rolle, dass auf den Videos etwa Kennzeichen anderer Autos zu erkennen sind", so Krämer.
Der Verkehrsjurist vom ADAC bewertet die Lage etwas anders. Jost Henning Kärger sieht selbst das Aufzeichnen ohne die Absicht einer Veröffentlichung kritisch. Sicher ist, dass die Aufnahmen nicht ins Netz gestellt werden sollten. Das verletze das Persönlichkeitsrecht, Abmahnungen sind möglich.
Fazit
Trotz einiger Urteile, bei denen Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zugelassen wurden, herrscht weiterhin keine Rechtssicherheit über deren Einsatz im Straßenverkehr. Es bleibt daher jedem selbst überlassen, eine Überwachungskamera an der Windschutzscheibe zu befestigen. Wer sich für den Einsatz einer Dashcam interessiert, sollte sich in jedem Fall bewusst sein, welchem Zweck die Kamera dienen soll.