Ratgeber Steuerbefreiung von Neuwagen endet: Was sich ändert
Mit der Einführung der neuen KFZ-Steuer zum 01. Juli 2011 endet auch die Steuerbefreiung für Neuwagen: Bis zum 30. Juni fuhren noch neu erworbene Fahrzeuge mit der Abgasnorm 4 ein Jahr sowie Fahrzeuge mit Euro 5 und 6 jeweils zwei Jahre komplett steuerfrei.
Großangelegte Reform betrifft alle Autofahrer
Durch den Wegfall dieser Steuerbefreiung fällt ein nicht unbeträchtlicher Kaufanreiz für Neuwagen weg: Immerhin geht es hier – je nach Modell – um einen Steuervorteil von mehreren Hundert Euro. Wer seinen Neuwagen vor dem 30. Juni 2011 erworben hat, profitiert noch ein allerletztes Mal von dem Kaufanreiz für schadstoffarme Fahrzeuge. Ab dem 1. Juli werden alle Neuwagen-Käufer unabhängig von der Abgasnorm direkt zur Kasse gebeten: Liegt der CO2-Ausstoss des Wagens über 120 g pro Kilometer, bezahlen Sie für jedes weitere Gramm zwei Euro KFZ-Steuer. Dazu wird noch ein Sockelbetrag berechnet, der für Diesel-Modelle bei 9,50 Euro pro angefangene 100 cm³ Hubraum und für Benziner bei zwei Euro liegt.
Gebrauchtwagen nicht betroffen
Wohlgemerkt gilt diese Reglung ausschließlich für Neuwagen. Alte Autos werden dagegen noch bis 2013 nach dem alten Modell besteuert. Neuwagen, die bis zum 30. Juni zugelassen wurden und noch in die Zeit der Steuerbefreiung reinfallen, werden nach dem Ende der Frist automatisch in den günstigeren Steuertarif eingestuft.
Neuer Steuervorteil für Erdgas-Fahrzeuge
Die verhältnismäßig wenigen Autofahrer, die in eine Erdgas-Umrüstung investiert haben, werden für ihr Umweltschutz-Engagement künftig auch beim Fiskus entlastet: Der niedrige CO2-Auststoss solcher Fahrzeuge, der um die 130 g pro Kilometer liegt ,macht es möglich. Gegenüber einem vergleichbaren Benziner sind KFZ-Steuerersparnisse von bis zu 200 Euro pro Jahr realistisch.