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Auto-Ratgeber: Darauf muss man bei einem Unfall im Ausland achten


Crash in der Fremde
Darauf muss man bei einem Unfall im Ausland achten

Von Auto-Medien-Portal
Aktualisiert am 08.10.2014Lesedauer: 2 Min.
Unfall im Ausland - jetzt gilt es, das Richtige zu tun.Vergrößern des Bildes
Unfall im Ausland - jetzt gilt es, das Richtige zu tun. (Quelle: imago)

Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich vorher informieren, was bei einem Unfall im Urlaubsland zu beachten ist. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) hat die wichtigsten Informationen aus den europäischen Nachbarstaaten zusammengestellt. Denn bei einem Autounfall sind in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regeln zu beachten.

In diesen Ländern immer die Polizei einschalten

Bei einem Unfall in osteuropäischen EU-Staaten muss immer die Polizei eingeschaltet werden, sonst gibt es bei der Ausreise Probleme. Ist das Fahrzeug beschädigt, können Touristen die Länder ohne eine polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung nicht verlassen. Im Gegensatz dazu nimmt die Polizei in Italien, den Niederlanden und Spanien Unfälle grundsätzlich nur mit Personenschaden auf. Lassen Sie sich eine Kopie des Polizeiprotokolls geben. Notieren Sie sich auch Namen und Anschrift des Halters und des Fahrers, amtliches Kennzeichen, den Namen der Versicherung und die Versicherungsnummer sowie Kontaktdaten von Zeugen. In jedem Fall ist es ratsam, eigene Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen zu machen, damit man den Unfallhergang im Nachhinein noch nachvollziehen kann.

Bei Totalschaden den Zoll informieren

Im Falle eines Totalschadens müssen sich ausländische Autobesitzer jedoch mit den zuständigen Zollbehörden in Verbindung setzen, da unter Umständen Zollgebühren anfallen. In Spanien muss der Besitzer allerdings keine Zollgebühren bezahlen, wenn er das beschädigte Auto kostenlos dem spanischen Staat überlässt.

Wo man die Grüne Versicherungskarte braucht

Der AvD empfiehlt, sowohl einen Europäischen Unfallbericht als auch die sogenannte "Grüne Versicherungskarte" bei Auslandsreisen immer im Handschuhfach zu haben. Die Karte ist innerhalb der EU zwar nicht mehr Pflicht, erleichtert jedoch die Schadenregulierung. Außerhalb der EU ist die Grüne Karte nach wie vor vorgeschrieben, beispielsweise bei Reisen nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, in die Türkei oder die Ukraine.

Was bei Sprachproblemen zu tun ist

Der Europäische Unfallbericht ist in jedem Land nahezu identisch. Dementsprechend kann jeder Unfallbeteiligte das Formular im Notfall in seiner Landessprache ausfüllen. Achten Sie darauf, dass der Unfallgegner unterschreibt, aber unterschreiben Sie selbst grundsätzlich nichts, was sie nicht verstehen. Gegebenenfalls kann auf dem Dokument auch ein Vermerk gemacht werden, dass man der jeweiligen Sprache nicht mächtig ist, beziehungsweise den Inhalt nicht gänzlich verstanden hat. Die wichtigsten Formulierungen nach einem Unfall oder einer Panne stehen auf der AvD-Homepage zum Ausdrucken bereit.

Mietwagen nicht selbst reparieren lassen

Wer einen Unfall mit dem Mietwagen hat, muss sofort die Verleihfirma informieren. Man sollte ihn auf keinen Fall auf eigene Faust abschleppen oder selbst reparieren lassen.

So wird der Schaden abgewickelt

Um die Schadensabwicklung kümmert man sich am besten von zuhause aus. Für jedes EU-Mitgliedsland gibt es in Deutschland einen Beauftragten für die Schadensregulierung, der die Haftpflichtversicherung des ausländischen Unfallgegners vertritt. Wer zuständig ist, fährt man unter der Telefonnummer 0180 25026 beim Zentralruf der Autoversicherer.

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