Verkehrsrecht Sturm kippt Verkehrsschild um: Stadt soll Schaden bezahlen
Köln (dpa/tmn) - Ist ein temporäres Verkehrsschild ordnungsgemäß gesichert worden, stehen die Chancen auf Schadenersatz schlecht, wenn es bei einem Sturm umkippen sollte. So zeigt es zumindest ein Fall (Az.: 5 O 313/19), der vor dem Landgericht Köln verhandelt wurde. Darauf weist dieArbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)hin.
Starker Sturm verursacht Schaden am Auto
Ein Autofahrer hatte sein Fahrzeug am Vorabend eines aufziehenden Sturms vor seinem Haus auf einem Parkplatz abgestellt. In der Nähe befand sich ein zeitlich befristet aufgestelltes Baustellenschild. Die Stadt hatte eine Baufirma mit dem Aufstellen im Zusammenhang mit Fahrbahnarbeiten beauftragt. In der Nacht fiel das Schild im Sturm mit Windstärke 11 auf das Auto.
Den entstandenen Schaden wollte der Autobesitzer von der Stadt ersetzt bekommen. In seinen Augen war das Schild nicht gut genug gesichert gewesen. Die Stadt lehnte ab, der Mann zog vor Gericht.
Was sagt das Gutachten?
Ohne Erfolg. Das Gericht erkannte keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. So sei die Befestigung des Schilds ausreichend gewesen. Ein Gutachter bestätigte das ordnungsgemäße Aufstellen durch die Firma. Damit seien die maßgeblichen Sicherheitsvorschriften eingehalten worden.
Somit musste das Schild in diesem Fall bis Windstärke 8 standhalten, das gilt laut DAV als stürmischer Wind. Darüber hinaus gilt höhere Gewalt bei Sturm, und man muss sein Eigentum selbst schützen. Daher traf die Stadt kein Verschulden. Das wäre in Betracht gekommen, wenn es bei Windstärken unter 8 umgekippt wäre, so der DAV.
Das Gericht wies dem Autofahrer die Schuld zu, der zu nah am Verkehrsschild geparkt hatte, obwohl die Wetterlage bekannt gewesen war. Er blieb auf dem Schaden sitzen.