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EU-Gutachten: Abschaltsoftware in Dieselautos fällt unter Verbot


Verfälschte Werte
EU-Gutachten: Abschaltsoftware in Dieselautos fällt unter Verbot

Von dpa-afx
30.04.2020Lesedauer: 1 Min.
Dieselauto: In Frankreich wird gegen einen Hersteller von Dieselfahrzeugen wegen arglistiger Täuschung ermittelt.Vergrößern des Bildes
Dieselauto: In Frankreich wird gegen einen Hersteller von Dieselfahrzeugen wegen arglistiger Täuschung ermittelt. (Quelle: Ralf Geithe/getty-images-bilder)
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Im Dieselskandal wird aufgrund einer speziellen Software gegen einen Autohersteller ermittelt. Handelt es sich dabei um eine verbotene Abschalteinrichtung? Noch gibt es kein endgültiges Urteil – doch die Gutachterin ist optimistisch.

Autoherstellern droht im Dieselskandal eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof. Die zuständige EuGH-Gutachterin vertritt die Ansicht, die zur Senkung von Abgaswerten bei Labortests eingesetzte Software sei eine "Abschalteinrichtung" und damit nach EU-Recht verboten. Das ist allerdings noch kein Urteil – dieses dürfte in einigen Wochen folgen. (Rechtssache C-693/18)

Eine spezielle Software soll die Werte verfälscht haben

Anlass des Verfahrens ist ein Fall aus Frankreich. Dort wird gegen einen Hersteller von Dieselfahrzeugen – im Verfahren nur mit X bezeichnet – wegen arglistiger Täuschung ermittelt. Eine spezielle Software in seinen Fahrzeugen hatte erkannt, ob der Wagen für Zulassungstests im Labor geprüft wurde. In dem Fall lief mit voller Stärke die sogenannte Abgasrückführung, die den Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide drosselte. So wurden im Test die entsprechenden Euro-Grenzwerte eingehalten. Im Normalbetrieb wurde die Abgasrückführung dann aber gedrosselt. Der Effekt war mehr Motorleistung, aber eben auch höhere Stickoxid-Werte.

Die französischen Ermittlungsrichter baten den EuGH um Auslegung der EU-Verordnung zur Typgenehmigung für Fahrzeuge nach den Abgasnormen Euro fünf und Euro sechs. Demnach ist die Verwendung von Abschalteinrichtungen grundsätzlich verboten. Handelt es sich bei der eingesetzten Software um eine solche verbotene Abschalteinrichtung? Generalanwältin Eleanor Sharpston sagt in ihrem Gutachten eindeutig: ja. Zudem plädiert sie dafür, die im EU-Recht vorgesehene Genehmigung von Ausnahmen von dem Verbot eng auszulegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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