Scheuer will verbieten E-Tretroller sollen nicht auf Gehwegen fahren dürfen
Sollen E-Tretroller künftig auch auf Gehwegen rollen dürfen? Nein, sagt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Eine mögliche Gefährdung von Fußgängern will er damit ausschließen.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will das Fahren von E-Tretrollern auf Gehwegen entgegen der bisherigen Planung nicht erlauben. Scheuer sagte der Deutschen Presse-Agentur, er sei bereit, auf die Länder, die Bedenken hätten, zuzugehen und das Fahren auf Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit aus der geplanten Verordnung herauszustreichen. "Mir geht es darum, neue Formen der Fortbewegung so zu ermöglichen, dass sie niemanden gefährden."
E-Scooter zu gefährlich für den Gehweg?
Elektrische Tretroller sind nach Ansicht von Versicherungsexperten zu gefährlich für den Gehweg. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Stellungnahme für eine Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages an diesem Mittwoch schreibt, ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von zwölf Stundenkilometern zu schnell, um sich den Fahrweg mit Fußgängern zu teilen. Das sieht der aktuelle Verordnungsentwurf aber vor.
"Bei einem Aufprall mit zwölf km/h auf einen stehenden Fußgänger bedeutet dies je nach Gewicht und konkreter Konstellation eine Kraft von rund 150 kg, also sechs handelsüblichen Zementsäcken", schreibt der Leiter der Abteilung Unfallforschung des GDV, Siegfried Brockmann, in der Stellungnahme. Besonders verletzungsgefährdet seien ältere Menschen.
Brockmann kritisiert zudem, dass schon Zwölfjährige mit den E-Rollern fahren sollen. Diese verfügten "weder über die Reife noch auch nur über die Möglichkeiten zu vorausschauender Fahrweise". Außerdem könnten Regelverstöße nicht geahndet werden, weil Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig sind.
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Neben den langsameren Tretrollern auf dem Fußweg erlaubt der Verordnungsentwurf aus dem Verkehrsministerium auch Tretroller bis 20 km/h – diese müssen allerdings auf dem Fahrradweg fahren. Diese "Elektrokleinstfahrzeuge" müssen demnach bremsen können, steuerbar sein und eine Beleuchtungsanlage haben. Außerdem herrscht Versicherungs-, aber keine Führerschein- oder Helmpflicht. Der Bundesrat könnte die neuen Regelungen am 17. Mai beschließen.
- Nachrichtenagenturen dpa, AFP