Stopp für Diesel Ab Sommer: Diesel-Fahrverbote auf 15 Berliner Straßen
Es wird langsam Ernst mit den Diesel-Fahrverboten in der Hauptstadt. Auf mehreren Straßenabschnitten könnte es ab dem Sommer ruhiger werden, während der Verkehr auf anderen zunehmen wird. Welche Straßen betroffen sind.
Auf 15 Berliner Straßenabschnitten könnte ab Sommer ein Fahrverbot für viele Dieselfahrzeuge gelten. Das sieht ein Entwurf des neuen Luftreinhalteplans vor, teilt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit.
Das Fahrverbot komme voraussichtlich ab dem 1. Juli 2019 auf Diesel-Fahrzeuge und Diesel-Lastwagen bis zur Abgasnorm Euro 5 zu. Ausnahmen soll es etwa für Anwohner und deren Gäste, Handwerker, den Lieferverkehr, für Pflegedienste und Menschen geben, die ihren Arbeitsplatz an diesen Strecken haben.
Welche Straßenabschnitte betroffen sind
Fahrverbot könnten unter anderem für Abschnitte folgender Straßen ausgesprochen werden:
- Leipziger Straße
- Reinhardstraße
- Friedrichstraße
- Spandauer Damm
- Hermannstraße
Noch ist das Ganze aber nicht in trockenen Tüchern: Zunächst gibt es eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Anschluss daran muss der rot-rot-grüne Senat einen Beschluss fassen. Dies werde für Ende Mai 2019 angestrebt, so Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos/für die Grünen).
Das Problem der Luftreinheit
Ziel der Fahrverbote ist es, dass sich die Luftqualität in den genannten Straßen verbessert. Speziell geht es dabei um die Stickstoffdioxid-Werte, für die die Europäische Union (EU) einen Grenzwert im Jahresmittel von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter festgelegt hat. Weil dieser Wert in vielen deutschen Städten, darunter auch Berlin, überschritten wird, wird auch auf das Instrument der Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zurückgegriffen. Die Grenzwerte sollen bis spätestens im Jahr 2020 eingehalten werden.
Zwar ging die Belastung der Berliner Luft mit Stickstoffdioxid (NO2) im vergangenen Jahr zurück. Doch liegt sie weiterhin über dem zulässigen EU-Grenzwert, betonte die Umwelt- und Verkehrsverwaltung im Januar dieses Jahres. Laut einer Übersicht mit vorläufigen Daten betrug der Jahreswert im Jahr 2018 im Durchschnitt 46 Mikrogramm. 2017 waren es 51, im Jahr 2016 52 Mikrogramm.
Wo es keine Sperrungen geben soll
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Oktober 2018 geurteilt, dass das Land den Luftreinhalteplan bis Ende März fortschreiben muss – und zwar so, dass schnellstmöglich die Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden. Hierfür ist laut Urteil das Land verpflichtet, Dieselfahrverbote auf elf Straßenabschnitten zu erlassen und darüber hinaus den Erlass von Dieselfahrverboten auf mehr als 100 Abschnitten zu prüfen.
Allerdings will die Senatsverwaltung bei zwei vom Gericht aufgeführten Straßenabschnitten kein Fahrverbot einführen. Am Kapweg soll es keines geben, weil dort keine Anwohner leben und ein Fahrverbot den Angaben zufolge dazu führen würde, dass der Ausweichverkehr durch Wohngebiete führen würde. In der Leonorenstraße soll statt eines Fahrverbots eine Tempo-30-Zone kommen.
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Tempo-30-Zonen statt Fahrverbote
Neben den Diesel-Fahrverboten soll laut Senatsverwaltung insgesamt auf 85 Streckenabschnitten Tempo 30 gelten. Zudem sollen Linienbusse und Kommunalfahrzeuge den Angaben zufolge mit Stickoxidfiltern nachgerüstet oder komplett ersetzt werden. Auch weitere Parkzonen sollen helfen, das Verkehrsaufkommen zu mindern.
- Nachrichtenagentur dpa