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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Urteil mit Folgen Daimler muss Schadenersatz an Dieselkäufer zahlen
Und plötzlich ist Bewegung in der Dieselkrise: Nach einem überraschenden VW-Zugeständnis wird ein Rückschlag für Daimler bekannt – der noch weitreichende Folgen haben könnte.
Daimler muss in drei Fällen Schadenersatz an Käufer seiner Dieselautos zahlen. Dazu verurteilte das Landgericht Stuttgart den Autobauer. Der Grund sind Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren. Die Kläger erhalten zwischen 25.000 Euro und 40.000 Euro. Das berichten die Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR.
Demnach stecke in der Entscheidung große Brisanz. Denn das Gericht bewertet sogenannte "Thermofenster" (das Abgassystem wird nur bei bestimmten Temperaturen voll aktiviert) der Daimler-Motoren als Abschalteinrichtung – und damit wären sie unzulässig. So deutlich wie die Stuttgarter Richter hat das noch kein Gericht formuliert.
Das könnte Folgen für weitere entsprechende Klagen gegen Daimler haben. Allein in Stuttgart seien etliche davon anhängig, bestätigt ein Gerichtssprecher. Er rechne damit, "dass eine erhebliche weitere Zahl an Klagen eingehen wird".
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Daimler: Haben keine Gesetze gebrochen
Bereits im Jahr 2018 entschieden zwei Landgerichte ähnlich. Sie sprachen aber nicht so deutlich von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie die Stuttgarter Richter. Noch ist keines der fünf Urteile rechtskräftig, und der Autobauer wird dagegen Berufung einlegen. Der Konzern betont, dass er gegen keine Gesetze verstoßen habe. Die "Thermofenster" würden Schäden am Motor verhindern und seien deshalb notwendig.
- Süddeutsche Zeitung