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Hessen wehrt sich gegen das Urteil zum Dieselfahrverbot


Bouffier kündigt Berufung an
Hessen wehrt sich gegen das Urteil zum Dieselfahrverbot

Von afp, dpa-afx
Aktualisiert am 19.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Autoabgase: Dieselautos stehen seit Monaten angesichts ihres hohen Stickoxidausstoßes in Verruf.Vergrößern des Bildes
Autoabgase: Dieselautos stehen seit Monaten angesichts ihres hohen Stickoxidausstoßes in Verruf. (Quelle: Tramino/getty-images-bilder)
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Nach dem Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts dürfen ältere Dieselfahrzeuge großflächig von Februar an nicht mehr in Frankfurt fahren. Nun positioniert sich die hessische Landesregierung gegen das Dieselfahrverbot und kündigt Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Das Land Hessen wehrt sich gegen Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Frankfurt am Main ab Februar 2019. Die Landesregierung werde Rechtsmittel gegen die entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden einlegen, kündigten Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) am Mittwoch an. Sie halten Fahrverbote demnach für unverhältnismäßig.

Landesregierung will Urteil anfechten

Mit den von der Regierung geplanten Maßnahmen zur Luftreinhaltung wie dem Einsatz von Elektrobussen, dem Ausbau besserer Radverkehrsnetze, Park-und-Ride-Angeboten und umgerüsteten Dieselfahrzeugen lasse sich "praktisch der gleiche Effekt" erzielen, erklärten Bouffier und Hinz. Sie forderten die Bundesregierung daher erneut auf, die Grundlage für Hardwarenachrüstungen von Dieselfahrzeugen zu schaffen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) lehnt das bislang allerdings ab.

DUH klagt wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten

Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hatte Anfang September geurteilt, dass Fahrverbote in Frankfurt eingeführt werden können. Die Deutsche Umwelthilfe stellte zudem einen Antrag auf einstweilige Anordnung, dass die Fahrverbote ab 1. Februar 2019 in Kraft gesetzt werden. Hessens Regierung werde gegen das Urteil Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel beantragen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, und gegen die einstweilige Anordnung "Stellung nehmen", kündigte die Landesregierung an.

Bouffier und Hinz betonten, der in der Europäischen Union verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt bleiben. Darauf habe auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seinem Grundsatzurteil zu Fahrverboten ausdrücklich hingewiesen.

Verwendete Quellen
  • AFP
  • dpa-AFX
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