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Dieselfahrverbot in Hamburg: So unverständlich sind die Regeln


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Behörden-Kauderwelsch
So unverständlich sind die Regeln zum Fahrverbot

Timo Lehmann

Aktualisiert am 31.05.2018Lesedauer: 2 Min.
Das Behörden-Deutsch stiftet Verwirrung (Symbolfoto).Vergrößern des Bildes
Das Behörden-Deutsch stiftet Verwirrung (Symbolfoto). (Quelle: pixabay)
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Die Hamburger Stadtverwaltung hat sich Gedanken gemacht, wie sie den Bürgern die Regeln zum Fahrverbot erklärt. Doch was wollen uns die Autoren bloß sagen?

Die Stadt Hamburg wollte es ihren Anwohnern leicht machen: Auf 31 Seiten erklären Beamte den Bürgern, was künftig auf sie zukommen wird. Allerdings lässt die ein oder andere Formulierung Spielraum. Was könnte hier gemeint sein? Wir haben fünf sperrige Zitate gesammelt und uns an eine Interpretation gewagt: So erklärt Hamburg den Bürgern die Fahrverbote:

Projekt mit Journalistenschülern
Zum Start der Dieselfahrverbote in Hamburg berichten die Schülerinnen und Schüler des 38. Lehrgangs der Henri-Nannen-Schule in Hamburg über Folgen und Hintergründe des Fahrverbots. Die Schule wurde 1978 gegründet und ist die Journalistenschule des Gruner+Jahr-Verlags, der Zeit und des Spiegels. Autoren dieser Texte sind: Gregor Becker, Alexandra Duong, Félice Gritti, Luisa Hommerich, Julia Kopatzki, Timo Lehmann, Roland Lindenblatt, Katharina Meyer zu Eppendorf, Max Polonyi, Jakob Pontius, Yannick Ramsel, Maximilian Rieger, Claudio Rizzello, Tobias Scharnagl, Veronika Völlinger, Cara Westerkamp.

1. Entstehung

„Dazu wurden im ersten Schritt zehn stadtweit wirksame Maßnahmenpakete entwickelt, in denen für verschiedene Bereiche (u. a. ÖPNV, Verkehr, Hafen, Schifffahrt) Maßnahmen festgelegt werden, mit denen die Einhaltung des Jahresmittel-Grenzwertes für NO2 an vielen Straßenabschnitten trotz hohem Verkehr zu erreichen ist. In den Straßen, in denen dieses Ziel mit den Maßnahmenpaketen noch nicht erreicht werden kann, wurden zusätzliche lokale Einzelmaßnahmen wie z.B. Einsatz emissionsarmer Busse, Verkehrsreduzierung oder Verkehrsverstetigung beschlossen, wobei die Wirkung möglicher Verdrängungsverkehre jeweils gutachterlich mitberechnet wurde.“

Will sagen: Wir haben alles versucht. Letzte Lösung: Dieselfahrverbot!

2. Umleitungen

„Die auftretenden zusätzlichen Belastungen hinsichtlich NO2 an möglichen Umfahrungsstrecken wurden ebenfalls berechnet. Der Verkehr wird so geleitet, dass dort keine Überschreitung des NO2-Immissionsgrenzwertes zu erwarten ist. Da die Immissionsbelastung neben der eigentlichen Emissionsmenge auch abhängig von der baulichen Situation und der Durchlüftungssituation vor Ort ist, konnten hierfür geeignete Streckenabschnitte identifiziert werden.“

Meint im Grunde: Umleitungen führen nicht durch dicht bebaute Gegenden, weil sich dort Schadstoffe sammeln.

3. Anfahrt zur Arbeit

„Wenn der Arbeitsplatz unmittelbar an den von Dieseldurchfahrtsbeschränkungen betroffenen Straßenabschnitten liegt, greift die Ausnahmeregelung „Anlieger frei“.

Heißt: Wer an der Max-Brauer-Allee oder der Stresemannstraße arbeitet, darf weiter mit dem Diesel kommen.

4. Verursacher

„Es zeigte sich, dass der motorisierte Verkehr vor allem an stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen, bei denen aufgrund einer beidseitig geschlossenen Randbebauung der Luftaustausch vermindert ist, den weitaus größten Anteil an der Belastung ausmacht und der Hauptverursacher der straßennahen Grenzwertüberschreitung ist.“

Könnte heißen: Schuld an der Luftverschmutzung sind wirklich vor allem Autos.

5. Durchfahren

„Nicht zum erlaubten Anliegerverkehr gehört es, wenn von einem Punkt außerhalb der verkehrsbeschränkten Strecke ein anderer Punkt außerhalb dieser Strecke durch die verkehrsbeschränkte Straße erreicht werden soll.“

Meint wohl: Wer einfach nur durchfahren will, ist kein Anlieger. Also: Er darf nicht.

Verwendete Quellen
  • Fragen und Antworten der Stadt Hamburg
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