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Dieselgate-Urteil: Kein Schadenersatz für VW-Kunden


Gerichtsurteil
Dieselgate – Kein Schadenersatz für VW-Kunden

Von reuters
Aktualisiert am 31.08.2017Lesedauer: 1 Min.
Dieselgate: Kein Schadenersatz für VW-KundenVergrößern des Bildes
Im Namen der Käufer fordert der Rechtsdienstleister MrRight von VW die Rücknahme der Fahrzeuge und die volle Erstattung des Kaufpreises. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa)
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Im Streit um die Rückerstattung des Kaufpreises von manipulierten VW-Dieselautos in Deutschland hat der Rechtedienstleister MyRight vor Gericht eine Niederlage erlitten.

Das Landgericht Braunschweig wies nach den Angaben einer Sprecherin eine entsprechende Klage auf Schadenersatz zurück.

Berufung durch Kläger angekündigt

Anwalt Christopher Rother von der US-Kanzlei Hausfeld, der die MyRight-Klage vertritt, hatte bereits angekündigt, in diesem Fall Berufung einlegen zu wollen. Der Abgasskandal gehört seiner Ansicht nach möglichst schnell vor den Europäischen Gerichtshof.

MyRight vertritt nach eigenen Angaben mehr als 100.000 VW-Kunden und argumentiert, dass die Betriebserlaubnis für einen VW durch den Einbau einer verbotenen Abschalteinrichtung erloschen sei. Im Namen der Käufer fordert der Dienstleister die Rücknahme des Fahrzeuges und die volle Erstattung des Kaufpreises.

Streitfrage dreht sich um europäische Normen

VW hat die Manipulation der Abgase von weltweit elf Millionen Dieselautos zugegeben. In den USA hat der Konzern Milliarden an Entschädigung an die Kunden gezahlt. In Europa lehnt er das aber ab, weil es sich nach Ansicht von VW nach europäischem Recht nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

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