Ausnahmen beachten Sturmschäden am Auto – wer zahlt wann und was?
Jedes Jahr entstehen beträchtliche Schäden durch Unwetter und Sturm: Wer keinen ausreichenden Versicherungsschutz hat, für den kommt spätestens mit der Rechnung das böse Erwachen. Welche Schäden werden durch die Kfz-Versicherung abgedeckt?
Umgestürzte Bäume und verwehte Gegenstände können verheerende Schäden an Ihrem Pkw anrichten. Die Reparaturkosten am Auto werden von einer Teilkaskoversicherung jedoch erst bei Sturmschäden ab Windstärke acht gedeckt. Bei einer Vollkaskoversicherung dagegen sind die Schäden bereits bei niedrigeren Windstärken gedeckt.
Teil- wie Vollkaskoversicherer ersetzen dabei Schäden am geparkten Auto durch herumfliegende Gegenstände wie Fassadenteile, Dachziegel oder Äste. Unfallschäden, also wenn Sie einen Unfall aufgrund des Sturms verursachen, deckt allerdings nur eine Vollkasko ab.
Den Schaden bei der Versicherung melden
Die Meldung an die Versicherung geht am besten so schnell wie möglich raus. Laut Bund der Versicherten (BdV) kann das telefonisch geschehen, besser sei aber das Einschreiben mit Rückschein. So können Halter die Meldung im Zweifel dokumentieren. Viele Versicherer bieten auch den Kontakt per E-Mail an. Mit der Versicherung wird dann das weitere Vorgehen abgesprochen.
Den Schaden sollten Halter so gut wie möglich dokumentieren. Am besten macht man einige Fotos, die sowohl das Auto als auch die Umgebung zeigen. Auf einigen Aufnahmen sollten die Schäden im Detail zu sehen sein. Gibt es Zeugen, sollte man sie in der Meldung mit angeben. Bei der Polizei muss man Sturmschäden laut BdV nicht melden.
Kfz-Versicherung: Wie hoch ist die Eigenbeteiligung?
Bis zur Höhe der von Ihnen gewählten Selbstbeteiligung müssen Sie übrigens in jedem Falle selbst zahlen. Wenn Sie nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, gehen Sie hingegen komplett leer aus.
Zurückgestuft werden Geschädigte übrigens nur nach selbst verschuldeten Schäden.
Sturmschaden: Welche Ausnahmen gibt es?
Wenn beispielsweise ein morscher Baum von einem Privatgrundstück aus umstürzt und auf ein an der Straße geparktes Auto fällt, muss der Grundstückseigentümer zahlen, da der Unfall nicht durch höhere Gewalt zustande kam, sondern weil der Grundstückseigentümer seiner "Verkehrssicherungspflicht" nicht nachgekommen ist.
Gleiches gilt für Schäden durch Straßenschilder, die nicht ordnungsgemäß verankert waren. War das Schild hingegen in Ordnung, muss die Stadt nicht für Schäden aufkommen, da Schilder nicht auf extreme Wetterlage ausgelegt sein müssen.
Zahlt die Kfz-Versicherung auch wenn der Schaden während der Fahrt entstand?
Während der Fahrt entstandene Sturmschäden können bei einer Teilkasko geltend gemacht werden, wenn Sie als Fahrer nachweisen, dass herumfliegende Teile direkt vor das Auto geweht wurden. Auch in diesem Fall wird die bei der Teilkasko vereinbarte Selbstbeteiligung fällig.
Anders sieht es dagegen aus, wenn ein Fahrer zum Beispiel gegen einen durch den Sturm entwurzelten Baum fährt, der schon länger auf der Straße liegt. In diesem Fall trägt nur eine Vollkaskoversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden.
Werden alle Kosten durch Sturmschäden erstattet?
Die Kfz-Versicherung erstattet in der Regel nur die Kosten für unmittelbare Sturmschäden, zum Beispiel Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten abzüglich der im Vertrag geregelten Selbstbeteiligung. Die Versicherung muss aber umgehend informiert werden, damit diese einen Gutachter stellen kann.
Anders verhält es sich, wenn ein Dritter seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Hat beispielsweise ein Hausbesitzer sein Dach oder ähnliches nicht ausreichend gesichert, sodass Teile davon bei einem Sturm abstürzen und ein Auto beschädigen, erhält der Geschädigte den kompletten Schaden ersetzt. In diesem Fall trägt die Versicherung des Verursachers in der Regel die Kosten der Sturmschäden, also auch die Wertminderung des Fahrzeugs und einen Mietwagen. Außerdem können weitere Kosten für einen Sachverständigen und Rechtsanwalt dazukommen.
Auf jeden Fall sollten Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nachschauen, welche Schäden Ihre Versicherung übernimmt und fragen Sie im Zweifelsfall noch einmal genau nach.
- Bund der Versicherten
- Eigene Recherchen