Lackkratzer und kaputte Spiegel Vandalismusschäden am Auto: Wer zahlt?
Zerkratzte Scheiben, eingetretene Türen: Vandalismusschäden am Auto sind ärgerlich und teuer. Doch wer kommt dafür auf? Und welche Schritte sind im Schadensfall zu gehen?
Rund 200.000 Fälle von Sachbeschädigung am Auto erfasst die Polizei pro Jahr. Die wahre Anzahl der Vandalismusschäden dürfte um einiges höher sein. Denn nicht jeder Fall wird angezeigt. Ist das ein Fehler? Was genau ist zu tun, wenn das Auto beschädigt wurde?
Haftung des Verursachers und Rolle der Versicherung
In erster Linie haftet natürlich der Verursacher. Oft lässt sich dieser aber nicht mehr ausfindig machen. In solchen Fällen kann sich der Geschädigte an seine Kfz-Versicherung wenden. Dabei ist allerdings entscheidend, welche Art von Versicherung sie abgeschlossen haben.
Teilkasko für bestimmte Schäden
Die Teilkaskoversicherung springt in bestimmten Fällen ein, zum Beispiel wenn das Fahrzeug durch Knallkörper beschädigt wird, in Brand gerät oder durch eine Explosion beschädigt wird. Auch eingeschlagene Scheiben sind oft durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Dies gilt in der Regel auch für beschädigte Scheinwerfer- und Rücklichtabdeckungen.
Vollkaskoversicherung deckt mutwillige Beschädigung
Die Vollkaskoversicherung hingegen deckt mutwillig herbeigeführte Schäden wie zerkratzten Lack, zerstochene Reifen oder Schäden durch Steinwürfe. Wichtig ist, dass sich Vollkaskoschäden auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirken, Teilkaskoschäden hingegen nicht. Außerdem müssen Autobesitzer bei der Schadenregulierung die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung berücksichtigen.
Was ist ein Schadenfreiheitsrabatt?
Mit diesem Rabattsystem berechnetn Kfz-Versicherer die Prämie anhand der Fahrleistung und der Schadenhistorie des Fahrers. Jedes Jahr, in dem er keine Schäden meldet, wird er in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Kommt es jedoch zu einem Schadensfall, wird der Versicherte in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft. Seine Prämien steigen. Die SFR belohnt also sicheres und unfallfreies Fahren.
Vorgehen im Schadensfall
Wenn Autobesitzer Vandalismusschäden an ihrem Fahrzeug feststellen, sollten sie sofort handeln. Was dann zu tun ist:
- Dokumentation des Schadens: Fotografieren Sie den Schaden aus verschiedenen Perspektiven, um ihn zu dokumentieren.
- Kontakt zum Versicherer: Informieren Sie Ihren Versicherer über den Schaden und besprechen Sie das weitere Vorgehen.
- Polizei einschalten: Bei Vandalismusschäden sollte auch die Polizei eingeschaltet werden, insbesondere bei Brandschäden ab einer bestimmten Höhe.
Die richtige Versicherung kann die finanzielle Belastung bei Vandalismusschäden erheblich reduzieren. Bedenken Sie aber: Bis zu einer bestimmten Schadenssumme ist es klüger, die Kosten selbst zu tragen. Hier erfahren Sie mehr dazu.
- Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherche