Springt die Versicherung ein? Sturmschäden am Auto: Wer dafür bezahlen muss
Trotz aller Vorsicht: Stürme können unkalkulierbar werden. Für Schäden am Auto kommt eine Teil- oder Vollkaskoversicherung auf. Es sei denn, Dritte sind schuld.
Kurz zusammengefasst:
- Teil- oder Vollkasko deckt Sturmschäden am Auto.
- Ansprüche bei Fremdverschulden können bestehen.
- Schadensdokumentation und Polizei können nötig sein.
Tornado-Warnungen selbst im Sommer: Gefährliche Stürme drohen inzwischen das ganze Jahr über. Häufig sind sie unberechenbar – und oftmals für Autobesitzer sehr teuer. Eine Kaskoversicherung kann helfen, die Kosten zu decken. Doch was passiert, wenn man keine Versicherung hat?
Wann hilft die Kaskoversicherung?
Die Kaskoversicherung deckt die Wiederbeschaffungskosten des Fahrzeugs. Je nach Tarif können unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Allerdings gilt eine Bedingung: Der Sturm muss nachweislich mindestens die Windstärke 8 erreicht haben, so der Verkehrsclub ADAC.
Haftung bei Fremdschäden
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass Geschädigte bei Sturmschäden, die durch Dritte verursacht wurden, Ansprüche geltend machen können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Hauseigentümer oder Kommunen ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben.
Verkehrssicherungspflicht verletzt: Dann ist Haftung möglich
Vernachlässigen Hausbesitzer ihre Pflicht, zum Beispiel Ziegel auf dem Dach sicher zu befestigen, können Geschädigte den Eigentümer haftbar machen. Oft sind dazu jedoch rechtliche Schritte und entsprechende Gutachten erforderlich.
Unbedingt Schäden dokumentieren und Polizei einschalten
Sturmschäden am Auto sollte man gut dokumentieren, zum Beispiel mit Fotos. Denn die Klärung von Sturmschäden erfordert oft komplexe juristische Prozesse und ist eine Einzelfallentscheidung. Ist die Haftung unklar, empfiehlt der GDV, die Polizei einzuschalten. In Fällen, in denen der Verursacher entsprechende Sicherungsmaßnahmen getroffen hat, kann keine Haftung gegenüber Dritten geltend gemacht werden. Dann muss man den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
- Nachrichtenagentur dpa