Gasprüfung Neue Pflicht für Wohnmobile kommt 2025
2025 tritt eine neue Sicherheitsvorschrift für Campingfahrzeuge in Kraft. Wer sie missachtet, riskiert ein Bußgeld – und die eigene Gesundheit.
Wichtige Änderung für alle Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen: Ab Mitte 2025 müssen Camper, die in ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen mit Propangas kochen oder heizen, ihre Gasanlage wieder regelmäßig überprüfen lassen. Konkret schreibt ein neuer Paragraf in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, dass die Prüfung von Flüssiggasanlagen künftig alle zwei Jahre erfolgen muss – unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU).
Stichtag ist der 19. Juni
Diese Unsicherheit hat nun ein Ende: Ab dem 19. Juni 2025 tritt der Paragraf 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Kraft. Wer bis dahin keine gültige Abgasuntersuchung für sein Reisemobil oder seinen Caravan hat, sollte sie rechtzeitig nachholen. Den Check führen anerkannte Sachkundige durch, darunter die gängigen Prüfanstalten und Automobilclubs. Deren Sachverständige sind vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) zertifiziert. Die Kosten liegen zwischen 40 und 80 Euro, die Prüfung dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Gasprüfung nicht mehr Teil der HU
2019 hat das Bundesverkehrsministerium eine Regelung geändert: Früher wurden HU und Gasprüfung gleichzeitig durchgeführt. Mit der neuen Regelung wurden diese beiden Prüfungen getrennt. Das heißt, auch wenn die Gasprüfung fehlt, kann das Auto trotzdem die HU-Plakette bekommen, solange keine anderen Mängel vorliegen.
Erstuntersuchung und Nachfrist
Wichtig: Prüfungen sind vor der Inbetriebnahme, nach einer Wiederinbetriebnahme und nach Änderungen an der Anlage nötig. Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen, die noch keine Gasprüfung haben, müssen sie bis zum 19. Juni 2025 nachholen.
Verstöße haben Folgen
Wer die Prüfpflicht ignoriert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei einer Fristüberschreitung von zwei bis vier Monaten werden 15 Euro fällig, bei vier bis acht Monaten bereits 25 Euro und bei mehr als acht Monaten gibt es ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Außerdem verweigern manche Campingplatzbetreiber den Aufenthalt, wenn die Gasprüfplakette am Heck des Fahrzeugs abgelaufen ist.
Der ADAC empfiehlt daher, die Fristen einzuhalten und die Flüssiggasanlage rechtzeitig fachgerecht prüfen zu lassen – auch im Interesse der eigenen Sicherheit.
- presse.adac.de: Gasprüfung für Camper wird Teil der StVZO
- auto-medienportal.net: Gasprüfung für Camper ab Mitte 2025 wieder vorgeschrieben