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Gelsenkirchen verbietet E-Scooter: Verbot für Leih-Roller


Gelsenkirchen greift durch
Erste deutsche Stadt verbietet E-Scooter

Von t-online, mab

18.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Leih-E-Scooter auf dem Gehweg: Nach einem Streit mit den Anbietern will Gelsenkirchen sie nun verbannen.Vergrößern des Bildes
Leih-E-Scooter auf dem Gehweg: Nach einem Streit mit den Anbietern wird Gelsenkirchen sie nun verbannen. (Quelle: IMAGO/Ralf Pollack)

Gelsenkirchen räumt auf: Schon am kommenden Wochenende verschwinden alle Leih-E-Scooter aus dem Stadtbild. Was bedeutet das für die Nutzer?

Ab dem kommenden Wochenende dürfen in Gelsenkirchen keine Leih-E-Scooter mehr auf den Straßen fahren. Die Stadt verhängte das Verbot nach einem Streit mit den E-Scooter-Anbietern Bolt und Tier. Beide Anbieter klagten gegen das Verbot. Nun hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden: Das Verbot ist rechtens.

Demnach müssen die insgesamt 350 Leihscooter bis spätestens Samstag aus dem Stadtbild entfernt werden. Private Nutzer können weiterhin ihre eigenen E-Scooter nutzen. Was genau bedeutet die Entscheidung? Alles Wichtige auf einen Blick:

  • Die Miet-Roller müssen weg: Bis spätestens Samstag müssen die insgesamt 350 Leihroller aus dem Stadtbild entfernt werden.
  • Private Nutzung bleibt erlaubt: Wer einen eigenen E-Scooter besitzt, darf weiterhin darauf fahren. Die Stadt hat lediglich die Nutzung von Leihscootern untersagt.

Anmeldung mit Personalausweis gefordert

Zuvor hatte Gelsenkirchen verlangt, dass sich die Nutzer mit Personalausweis oder Führerschein beim Verleih registrieren. Dadurch wollte die Stadt die Verkehrssicherheit erhöhen und Fehlverhalten leichter ahnden können.

Denn gerade die Anonymität führe dazu, dass sich die Nutzer der Leih-E-Scooter sicher fühlen und bei Fehlverhalten nicht identifiziert werden können, argumentiert die Stadt.

Anbieter lehnen Auflage ab

Die Scooter-Anbieter haben die Registrierungspflicht mit Ausweis abgelehnt. Sie argumentierten, dass dies die Sicherheit nicht erhöhe und boten stattdessen alternative Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch an.

 
 
 
 
 
 
 

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen: Die Entscheidung des Gerichts ist zunächst vorläufig, das Hauptverfahren steht noch aus. Die Rolleranbieter haben zudem die Möglichkeit, gegen das Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Verwendete Quellen
  • spiegel.de: Aus für Leihroller: Gelsenkirchen verbietet E-Scooter
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